Fliegende Funkamateure?

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Kann mich hier auch einreihen. Der OV A05 (Freiburg) hat sein Clubheim sogar direkt am Flugplatz Freiburg (EDTF). Ich komme quasi aus dem Flieger und kann mein Landebier beim A05 trinken :)

    Bin allerdings nicht mehr so aktiv dabei...

    73 de Steve DG2GPE
  • Wenn wir schon einmal beim Thema Amateurfunk sind ... gibt es jemand der auch auch ATV macht? Ich betreibe diese Betriebsart schon sehr viele Jahre über das ATV-Relais DB0LAU und auch direkt (23er und 13er Band). Jetzt gibt es Überlegungen mal ATV aus der Luft zu machen. Technisch und praktisch im Grunde möglich, nur zur Umsetzung bin ich einfach noch nicht gekommen.

    PS: Auch der OV Görlitz S08 hat seinen Clubraum direkt auf dem Flugplatz Görlitz.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Monate.
  • JA hier ist nochmal einer "winkewinke"


    73 de DL1UT-D-MSMW-D-MWNM

  • Mich reizt ja immer noch der Gedanke, mal mein Handfunkgerät in′s UL mitzunehmen und von da aus auf 2m / 70 cm Betrieb zu machen. Meine, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass man dieses vorher bei der RegTP anmelden müsste. Kamn dies jemand bestätigen oder widerlegen?
  • Schließe mich der Frage an. Würde gerne APRS /AM betreiben.


    --... ...--
    bocian
  • Herr-K schrieb:
    Hallo,

    ich habe auch seit 27 Jahren eine Amateurfunklizenz, bin aber nicht mehr aktiv tätig.

    Am Flugplatz EDVM haben wir auch noch einige weitere fliegende Funkamateure.

    MfG
    Helmut
    Nicht nur Fliegende.... einige am Boden funken "Zwo-Fümpf" in Perfektion :-)
  • dl6bq

    Mich reizt ja immer noch der Gedanke, mal mein Handfunkgerät in′s UL mitzunehmen und von da aus auf 2m / 70 cm Betrieb zu machen. Meine, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass man dieses vorher bei der RegTP anmelden müsste. Kamn dies jemand bestätigen oder widerlegen?

    bocian schrieb:
    Schließe mich der Frage an. Würde gerne APRS /AM betreiben.


    Also ob man das anmelden muß (in DL tendenziell ja), kann ich dir nicht sagen, habe jedoch schon öfters Betrieb auf 70 cm über Relais gemacht, sowohl mit Motorrschirm als auch mit Dreiachser ist lustig, jedoch mit allerleich ungläubigen Rückfragen "waas du bist gerade in der Luft" usw. verbunden.

    APRS in der Luft wär auch mal zu Testzwecken ganz interessant

  • Hier ist auch noch einer: DH8RM mit dem DOK K34. Betreibe das 70cm-Relais in der Vulkaneifel (hat im Mom. "Wartungsfenster" ;-) 
    Zu den Genehmigungsfragen ... das müsste über die RegTP doch zu klären sein. Möglicherweise müssen gleich 2 Stellen beteiligt werden - das LBA und die RegTP. Ich ruf′ da ′mal denjenigen an, der neulich meine Verlängerung der Betriebsgenehmigung für das Relas erteilt hat. Dann schreib′ ich wieder. 

    Vy 73 de Roman und SYSOP von o.g. DB0DAU.
  • Ach ja..... hätte ich schon fast nicht mehr dran gedacht: An mein Callsign DK6OX.
    Habe ich seit 30.11.1973..... boah, ist das lange her!
    Bin aber eigentlich nicht mehr QRV und auch nicht mehr im DARC, dafür aber im DAeC.
  • dh6bg schrieb:
    Mich reizt ja immer noch der Gedanke, mal mein Handfunkgerät in′s UL mitzunehmen und von da aus auf 2m / 70 cm Betrieb zu machen. Meine, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass man dieses vorher bei der RegTP anmelden müsste. Kamn dies jemand bestätigen oder widerlegen?
    So, ich hab ja ′ne Info versprochen. Also: Am 30.09.2011 telefonierte ich mit der Außenstelle der Bundesnetzagentur (ehemals RegTP) Köln. Es hieß dort zur Frage, ob eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes an Bord eines deutschen Luftfahrzeugs vom entsprechenden Genehmigungsinhaber betrieben werden darf:

    - Die Verordnung [hier gemeint die Verordnung zur Durchführung des Amateurfunks] sieht nichts Gegenteiliges vor. Es bedarf lediglich der Erlaubnis des verantwortlichen Luftfahrzeugführers, welcher bei evtl. auftretenden Störungen der Bordelektronik, den weiteren Betrieb sofort einstellen lassen kann. Ist der Funkamateur gleichzeitig verantwortlicher Luftfahrzeugführer, gilt Selbiges in vereinfachter Form.

    Meine eigene Schlußfolgerung: Da die Bundesnetzagentur die Hoheit über Frequenznutzung und den Einsatz von den dafür zu verwendenden Geräten inne hat (ein "Antrag auf Frequenzzuteilung zur Nutzung für das Betreiben einer Luftfunkstelle und/oder einer beweglichen Flugnavigationsfunkstelle" geht ja bei Neueinbau an eben diese Behörde und nicht an das Luftfahrtbundesamt), hat sie dann auch das "letzte Wort" im Bezug auf Legalität der Nutzung bzw. des Betreibens einer Amateurfunkstelle in einem Luftfahrzeug.

    Also liebe Funkfreunde, vergesst nicht den Zusatz /AM (aeronautic mobile) an euer persönliches Rufzeichen dranzuhängen und ihr seid mit Sicherheit begehrte (weil seltene) Erscheinigen auf den Frequenzen!

    Sollte sich jemand "berufen" fühlen, zu diesem Sachverhalt das LBA zu konsultieren - nur zu!  Vielleicht ist man dort ja anderer Meinung - wäre sehr interessant!

    vy 73 de Roman.
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