JA hier ist nochmal einer "winkewinke"
73 de DL1UT-D-MSMW-D-MWNM
Herr-K schrieb:Nicht nur Fliegende.... einige am Boden funken "Zwo-Fümpf" in Perfektion :-)
Hallo,
ich habe auch seit 27 Jahren eine Amateurfunklizenz, bin aber nicht mehr aktiv tätig.
Am Flugplatz EDVM haben wir auch noch einige weitere fliegende Funkamateure.
MfG
Helmut
dl6bq
Mich reizt ja immer noch der Gedanke, mal mein Handfunkgerät in′s UL mitzunehmen und von da aus auf 2m / 70 cm Betrieb zu machen. Meine, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass man dieses vorher bei der RegTP anmelden müsste. Kamn dies jemand bestätigen oder widerlegen?
bocian schrieb:
Schließe mich der Frage an. Würde gerne APRS /AM betreiben.Also ob man das anmelden muß (in DL tendenziell ja), kann ich dir nicht sagen, habe jedoch schon öfters Betrieb auf 70 cm über Relais gemacht, sowohl mit Motorrschirm als auch mit Dreiachser ist lustig, jedoch mit allerleich ungläubigen Rückfragen "waas du bist gerade in der Luft" usw. verbunden.
APRS in der Luft wär auch mal zu Testzwecken ganz interessant
dh6bg schrieb:So, ich hab ja ′ne Info versprochen. Also: Am 30.09.2011 telefonierte ich mit der Außenstelle der Bundesnetzagentur (ehemals RegTP) Köln. Es hieß dort zur Frage, ob eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes an Bord eines deutschen Luftfahrzeugs vom entsprechenden Genehmigungsinhaber betrieben werden darf:
Mich reizt ja immer noch der Gedanke, mal mein Handfunkgerät in′s UL mitzunehmen und von da aus auf 2m / 70 cm Betrieb zu machen. Meine, dass ich mal irgendwo gelesen habe, dass man dieses vorher bei der RegTP anmelden müsste. Kamn dies jemand bestätigen oder widerlegen?