Nordex schrieb:Hallo Nordex,
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, der Verkäufer ist nur verpflichtet, sich an die gesetzliche Gewährleistung zu halten - und die beträgt bei Neuware 2 Jahre.
freiwillige Leistung ja aber das Wort "nur" ist nicht richtig. Gibt jemand eine freiwillige Garantie ab dann ist er daran gebunden. Die Freiwiligkeit besteht darin, dass er frei ist die Garantie überhaupt zu gewähren und was in der Praxis noch wichtiger ist, wie er die Garantieleistung beschreibt/beschränkt. Hat er die Garantie mal abgegeben und hat der Garantienehmer die Voraussetzungen erfüllt (ggf. Registrierung .....) dann kann man die Leistung auch einklagen. Mit Garantien wird viel Schindluder getrieben, vielfach kann man aus verschiedensten Gründen die Garantie nicht einfordern oder die Garantie ist so verfasst dass sie praktisch wertlos ist. Aber das steht hier ja nicht zur Debatte und man muss nicht hinter jeder Garantie Täuschung des Käufers erwarten. Manmal gibt es auch faire Geschäftspartner.