ausländisches UL einfliegen - geht das mit dem PPL

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  • Hallo Forum,

    ich habe im Ausland, in 2.300km Entfernung (Landweg) ein UL gekauft.

    Das soll demnächst nach Deutschland überführt werden damit hier die Stückprüfung durchgeführt und es umgeschrieben werden kann.

    Da es deutschen UL Besitzern ja verboten ist ausländische UL zu fliegen würde mich interessieren ob das mit einem LAPL/PPL möglich wäre?

    Der Lizenzerweiterung von PPL auf UL beschränkt sich ja nur auf deutsche UL und da das gekaufte UL noch im Ausland registriert ist, ist es ja kein deutsches UL.

    Ich bitte um Aufklärung.

    Danke und Gruß,

    Christian 

  • Moin, moin
    eventuell kann ich da etwas zu Deiner Frage beitragen.

    - Luftsportgeräte sind nach deutschen Recht keine Flugzeuge und zum Führen dieser ist eine Luftsportgeräte Lizenz notwendig.

    - um ein UL Lizenz zu erhalten werden, falls der Bewerber schon eine EASA Lizenz (Lappl oder PPL) hat seine/Ihre Stunden und Theorie Kenntnisse anerkannt und nach einem vereinfachtem  Prüfungsverfahren wie z.B. Checkflug durch Fluglehrer statt Prüfer, wird von den Verbänden eine UL Lizenz ausgestellt.
    Diese ist unabhängig von der EASA Lizenz und ist auch keine Validierung (UL Lizenz ist nicht von der jeweiligen Gültigkeit der EASA Lizenz abhängig).
    Eine EASA Lizenz alleine berechtigt NICHT das Führen eines ULs (egal ob in- oder ausländisch)  in D-Land.

    - ULs mit ausländischer Registrierung dürfen nur von Piloten mit der ausländischen UL Lizenz der Maschine in D-Land geflogen werden, aber NUR wenn die Piloten NICHT ihren Wohnsitz / Lebensmittelpunkt in D-Land haben (so die gegenwärtige Interpretation der Verbände und des Bundesministehrums für Digitales und Verkehr. Zitat: Der Betrieb eines ausländischen Luftsportgerätes ist Personen mit deutschem Wohnsitz verboten und stellt einen Straftatbestand nach §99 LuftVZO / §60 LuftVG dar"  ).

    - Laut Verbänden sollen wohl für einmalige Ein- oder Ausflüge Ausnahmegenehmigung für in D-Land gemeldete Piloten mit der ausländischen Lizenz geben sollen.

    - Man kann aber unter Umständen eine VVZ (zeitlich begrenzte vorläufige Zulassung), also eine D-Registrierung, für ein ausländisches UL beantragen und damit nach D-Land einfliegen.

    Bitte dafür die Verbände ansprechen.

    Das LBA will mit ULs nichts zu tun haben, es verweigert sogar die Weitergabe der Medical Daten (obwohl es diese Daten zentral verwaltet) an andere EASA Staaten für UL Lizenzhalter, obwohl die Daten zur Umschreibung einer FAA Lizenz auf EASA notwendig sind. Hat nix mit dem Fall zu tun, zeigt aber das EASA und nationale ULs in D-Land zwei verschiedene Welten sind.

  • VVZ wurde von einem Verband der die Kennblätter hat ohne Besichtigung durch einen Prüfer Klasse 5 abgelehnt.

    Deine Fakten kenne ich alle, aber meine Frage war eine andere.

    Ein UL ist in Deutschland ja erst ein UL, wenn es eine deutsche Kennung hat.

    Ein PPL Inhaber darf ja zumind. alle europäischen Kennungen fliegen und muss nicht umflaggen.

    Dürfte der PPL Inhaber dann im Ausland das Muster fliegen? Die deutsche UL Lizenzerweiterung beschränkt sich ja auf deutsche UL (siehe oben).

  • Hallo Christian,

    Oliver hat es bereits ausgeführt: auch mit einem EASA-PPL-A darf ich als deutsche Pilotin (mit Hauptwohnsitz in Deutschland) ein UL mit ausländischer Kennung nicht fliegen. Da gibt's leider keinen Spielraum für Interpretationen.

    Happy landings
    Conny

  • c_a schrieb:
    VVZ wurde von einem Verband der die Kennblätter hat ohne Besichtigung durch einen Prüfer Klasse 5 abgelehnt.
    Wer hat die VVZ beantragt? (und welcher Verband?)
    Hintergrund: Die Verbände vergeben eine VVZ vorrangig an den Hersteller / Musterbetreuer des Musters.
    Die Verbände sind extrem Risikoscheu geworden (laufende Verfahren). Wenn ein Prüferklasse 5 Prüfer, welcher ja im Auftrag des Verbandes agiert, etwas bestätigt und die Kiste fällt nach Überqueren der Grenze vom Himmel dann könnten Anspruchsgrundlagen gegen den Verband vorliegen. Daher wollen die Verbände das auf die Hersteller/Musterbetreuer verlagern.
    Die sollen die Konformität zur LTF bestätigen, dann stellen sie eine VVZ aus.

    Dessen Unterstützung ist wahrscheinlich nötig (Hersteller / Musterbetreuer ). Liegt diese vor und ist dieses Baumuster schon in D-Land zugelassen ? (Ich beantrage bei einem der beiden Verbände regelmäßig so was, kenne mich daher etwas damit aus wie dieser Verband das regelt)

        c_a schrieb:
        Ein PPL Inhaber darf ja zumind. alle europäischen Kennungen fliegen und muss nicht umflaggen.

    Falsch, dies gilt nur für Flugzeuge (nach EASA Definition) und nicht für Lufsportgeräte. Hat mit PPL / LAPL nix zu tun. Das gilt auch im Ausland auch wenn da andere Begriffe genommen werden, solange diese Flugzuge nicht EASA zertifiziert oder als Experimental / Sonderklasse gelistet werden.

  • c_a schrieb:
    Da es deutschen UL Besitzern ja verboten ist ausländische UL zu fliegen würde mich interessieren ob das mit einem LAPL/PPL möglich wäre?
    Deine Idee ist ja, dass der Pilot mit LAPL oder PPL den Transfer macht. Ist ja erstmal o.k....nur
    c_a schrieb:

    Ein UL ist in Deutschland ja erst ein UL, wenn es eine deutsche Kennung hat.

    Ein PPL Inhaber darf ja zumind. alle europäischen Kennungen fliegen und muss nicht umflaggen.

    ,da liegt eben der Haken. PPL o LAPL berechtigt zu allen unter EASA geltenden Bedingungen Flugzeuge zu fliegen. Das ausländische UL ist da nicht drin. (Gleiche Prinzip wie bei uns in Deutschland) Beispiel ein UL aus Tschechien ist eben nicht EASA sondern national zugelassen...da nützt der erstmal PPL nix

    Was geht: Wenn z.B. der bisherige Halter dein UL überführt, bis zu zumindest lizenztechnisch sauber

  • Das von mir gekaufte Muster läuft in Finnland als Experimental. Ich kenne die Vorschriften dort nicht. In vielen anderen Ländern läuft es als UL.

  • Ui,...das wird dann möglicherweise nochmals komplexer. Bist du dir sicher, dass du das UL nach dem Import in der BRD zugelassen bekommen kannst? Scheint mir ein Fall zu sein, der dringend durch den Musterbetreuer supported werden muss.

    Denke es ist auch zwingend angeraten mit dem Verband zu klären, wie du nun den Flieger zugelassen bekommst und mit dem Prüfer Klasse 5 im engen Austausch zu bleiben.

    Damals als es modern war Experimentels als E Pendant zu importieren hatte das LBA bei nicht attestiert ICAO konformen Flugzeugen echt Drama gemacht. Ist zwar kein UL, aber DAeC oder DULV brauchen ja auch eine Basis.

    Ich will da nicht schwarzmalen, aber vielleicht kannst du ja vom Kauf noch zurücktreten

    P.S lass dir doch mal eine Kopie vom Release Certificate schicken, dann weißt du zumindest ob EASA konform und könntest dann mit dem LBA schnacken

    Und: Ich meine mal von einem Finnen gehört zu haben (muss aber nicht stimmen, war in einer Sauna auf einer finischen Sauna und die trinken da Bier), dass die mit experimental teils Homebuilts meinen. (Der hatte eine RANS)

  • Das ganze ist sowohl mit dem Musterbetreuer als auch mit dem Hersteller abgesprochen.

    Es geht nur noch um die Überführung mit folgenden Möglichkeiten:

    - Flug durch den aktuellen Eigentümer

    - Flug durch einen deutschen PPL / UL Scheininhaber

    - Transport auf der Straße

  • Na, dann ist ja gut...viel Erfolg

    Transfer durch den bisherigen Eigentümer ist wahrscheinlich das einfachste (Landtransport ist echt eine Tortur für so eine Strecke bzw durch Logistikdienstleister recht teuer)

    Ob der PPL Inhaber "darf" hängt ja wie oben beschrieben von anderen Faktoren ab. Schau dir das ARC an...hat es eins (ausgestellt nach EASA Richtlinien) mag das einfach sein. Hat es keins darf der PPL′er nicht

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