Suche Ideen für "Hangar-Ersatz"

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  • Ich benötige als Interimslösung (bis ein Hangarplatz frei wird) für das Abstellen eines Tragschraubers ein "Gebäude" mit den Innenmaßen L = 4,6 m B = 2,2 m H = 3 m (auch lichte Höhe des Tors) zur Aufstellung auf einem Flugplatzgelände (Wiese).

    Bisher fiel mir ein: Pkw-Anhänger (muss nicht fahrbereit sein), Zeltgarage, Leichtbauhalle, Seecontainer, Abdeckungen (z.B. Clouddancers).

    Die Innenhöhe scheint die Optionen stark einzuschränken.

    Kann mir jemand etwas geeignetes anbieten oder Alternativen vorschlagen?

    Einsatzort wäre Märkischer Kreis/NRW.

  • Auf Helmuts-UL-Seiten werden dafür geeignete Anhänger angeboten.

    Gruß Erwin 

  • Frag doch mal beim örtlichen THW ob die eine Zelthalle haben die sie dir leihen können. Die Aufschrift THW hilft auch im Zweifelsfall bei der Frage ob es sich bei der Unterstellung um eine "baulich zu genehmigende Installation" handelt. Immer dran denken - ein länger als 3 Wochen abgestellter Anhänger und Co können das Bauamt auf den Plan rufen ...

  • Wusel schrieb:
    Immer dran denken - ein länger als 3 Wochen abgestellter Anhänger und Co können das Bauamt auf den Plan rufen ...
    Ein auf Privatgelände abgestellter Anhänger? Bauamt?

    Den Zusammenhang würde ich gerne verstehen. Unsere Segelfluganhänger stehen seit Jahren auf unseren Flugplätzen rum, diverse Wohnwagen auch.

  • Kommt drauf an, ob Euer Gelände bzw. dort wo die Anhänger stehen, zum Innenbereich oder zum Außenbereich gezählt wird. Außenbereich ist pfui bäh. In Thüringen jedenfalls wird offiziell am Rad gedreht, sobald irgendetwas länger als ein paar Wochen am gleichen Fleck steht. Da kannst Du als Eigentümer vom Grundstück im Viereck springen. Hab da leider so meine Erfahrungen machen dürfen und weiß nun, in Deutschland zählt Eigentum nichts!

    Rein offiziell dürftest Du über den Winter hier nicht mal nen PKW in Deine eigene Halle stellen bzw. einen einfachen Anhänger auf Dein eigenes, eingefriedetes Grundstück. Selbst für ne kleine Spielhütte für Junior sollte ich nen Bauantrag stellen. Ich habe dem Herrn aufm Bauamt dann ins Gewissen geredet und ihm mitgeteilt, dass mir das zu weit geht und wir das gern gerichtlich ausfechten können. Bis da ein Urteil vorliegt, ist Junior aus dem Haus und die Hütte durch den Schornstein... 

  • MichaK schrieb:
    Rein offiziell dürftest Du über den Winter hier nicht mal nen PKW in Deine eigene Halle stellen bzw. einen einfachen Anhänger auf Dein eigenes, eingefriedetes Grundstück. Selbst für ne kleine Spielhütte für Junior sollte ich nen Bauantrag stellen. Ich habe dem Herrn aufm Bauamt dann ins Gewissen geredet und ihm mitgeteilt, dass mir das zu weit geht und wir das gern gerichtlich ausfechten können. Bis da ein Urteil vorliegt, ist Junior aus dem Haus und die Hütte durch den Schornstein... 
    So lange wie es beweglich ist darf man es bis zum Sankt Nimmerleinstag auf dem eigenen Grundstück ohne jegliche Baugenehmigung abstellen, ein angemeldetes KFZ und auch Anhänger allerdings nur wenn es TÜV hat, für Hütten gibt es bestimmte Größen welche ohne jegliche Genehmigung errichtet werden dürfen, die Größen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Die Gerichtsverhandlung hättest Du garantiert gewonnen.

  • @Postbote

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Vor Gericht und auf hoher See... 

    Im Außenbereich von Gemeinden gelten recht strenge Vorschriften. Hier mal ein Urteil eines Klägers, der im Außenbereich auf eigenem Grundstück einen Wohnwagen abstellen wollte: abgelehnt, Prozess verloren. 

    Ich kenne vergleichbare Urteile aus meiner Gegend (NRW). Ein Eigentümer wollte im Außenbereich mobile Tinyhouses aufstellen und vermieten. Auch abgelehnt, die anschließende Klage hat der Besitzer verloren. 

  • Moin,

    es gilt bei diesen Dingen auch immer Länder- und manchmal auch Kommunalrecht.

    In Hessen gilt zum Beispiel, das der Zweck des Hängers oder Zeltes definiert, ob ein Bauantrag notwendig ist. Wohnwagen als Clubheim- Bauantrag. Zelt als Halle- Bauantrag. Und deswegen kommt es immer mal wieder zu Diskussionen, vor allem, wenn z.B. der TÜV beim Wohnwagen abgelaufen ist. Ansonsten gilt immer, wo kein Kläger, da kein Richter. Im Zweifelsfall den Hänger ab und zu umparken, damit ist der stationäre ( immobile ) Zweck widerlegt.

    Gruß Raller

  • Ich denke es sind hier schon genug Beispiel genannt worden, daher -> es kommt immer auf die Gemeinde an und wie die Satzungen ausschauen. Einfach so abstellen ohne sich schlau zu machen und dann mehr als ca. 3 Wochen stehen lassen provoziert Blockwarte & Co. Also, erst bei der Gemeinde fragen ist der einzige Weg halbwegs sicher zu sein! Die Auskunft kann man sich allerdings i Zweifelsfall trotzdem in die Haare schmieren, beim deutschen Verwaltungsrecht gilt im Zweifel Reiner Zufall.

  • Nordseepilot schrieb:

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Vor Gericht und auf hoher See... 

    Im Außenbereich von Gemeinden gelten recht strenge Vorschriften.

    So ist das. Dazu ist die Thüringer Bauordnung recht giftig und unser links-grün verdrehtes Landratsamt ist eh eine Anstalt für sich. Hier sind tatsächlich die Blockwarte zu Hause. Das reicht leider bis hoch in die Landesregierung. Ist schon unglaublich, wie sich sowas in einem Bundesland der Ex-DDR etablieren konnte... 
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