Unterstützung bei Klage auf freien Zugang zur AIP VFR u. ICAO-Karte

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • StevenOS schrieb:
    Man darf NICHT als UL-Flieger das Kartenmaterial von den INSTUMENTEN-Fliegern für die Navigation nutzen.
    Da liegst du falsch.. Natürlich darfst du das Material nutzen und du kannst das auch fliegen mit einer Freigabe als "IFR Practice Approach VFR in VMC", gerade Hamburg ist zu verkehrsschwachen Zeiten durchaus bereit Leute zum Üben so rein zu lassen.
  • Wusel schrieb:
    Da liegst du falsch.. Natürlich darfst du das Material nutzen und du kannst das auch fliegen mit einer Freigabe als "IFR Practice Approach VFR in VMC", gerade Hamburg ist zu verkehrsschwachen Zeiten durchaus bereit Leute zum Üben so rein zu lassen.

    Starke Theorie, mit einem UL mal eben einen IFR practice fliegen. Grundsätzlich ist das VFR in VMC natürlich möglich. Es obliegt dem Controller das zu erlauben aber ....

    - die Frage wäre braucht man dafür eine IR Berechtigung und einen zugelassenen Flieger

    - man sollte sich schon im klaren sein, das man durchaus plötzlich zum Radar geschickt werden kann und doch etwas Ahnung von IFR Funk haben sollte

    - stell ich mir sehr lustig vor wenn man ein ILS mit einem UL anfliegen will :))

    - ist bei IFR in VMC der missed approach nicht inbegriffen

    egal wie das rechtlich in einem UL zu bewerten ist, ich würde auf keinen Fall Werbung dafür, machen aber die IFR Punkte ggf. zur Navigation am Platz nutzen wenn ich gar keinen Plan habe :) 

  • Belchman schrieb:

    Starke Theorie, mit einem UL mal eben einen IFR practice fliegen. Grundsätzlich ist das VFR in VMC natürlich möglich. Es obliegt dem Controller das zu erlauben aber ....

    - die Frage wäre braucht man dafür eine IR Berechtigung und einen zugelassenen Flieger

    Nein, die Berechtigung braucht man nicht, denn dann könnte auch der IFR Schüler nicht fliegen und selbst für den IR Ausbildungsteil ausserhalb der ATO braucht es keinen "IFR zugelassenen" Flieger (seit zurückziehen der deutschen Sonderlocken NfL gibt es den auch gar nicht mehr).

    - man sollte sich schon im klaren sein, das man durchaus plötzlich zum Radar geschickt werden kann und doch etwas Ahnung von IFR Funk haben sollte

    Ja, für solche Flüge sollte man AzF haben.

    - stell ich mir sehr lustig vor wenn man ein ILS mit einem UL anfliegen will :))

    Auch die Echoflieger sind teils nur mit GPS simulated ILS unterwegs und so wenige Geräte in ULs sind das nicht die das können.

    - ist bei IFR in VMC der missed approach nicht inbegriffen

    Das ist eine unendliche Diskussion.

    egal wie das rechtlich in einem UL zu bewerten ist, ich würde auf keinen Fall Werbung dafür, machen aber die IFR Punkte ggf. zur Navigation am Platz nutzen wenn ich gar keinen Plan habe :) 

    Ich denke eine ganze reihe von UL Lenkführern sind öfter mal mit IFR Punkten unterwegs, alleine schon bei grenzüberschreitenden Flügen dürfte die wohl jeder verwenden. Bei uns am Platz werden die IFR Anflüge auch gerne mal als elektronische Haltelinie bei marginalem Wetter verwendet und alle sind fein damit.
  • Belchman schrieb:
    - die Frage wäre braucht man dafür eine IR Berechtigung und einen zugelassenen Flieger
    ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

    Wahrscheinlich darf ich ein NDB nur überfliegen, wenn ich ein ADF und eine CVFR Ausbildung habe...

  • Steffen_E schrieb:
    ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

    Wahrscheinlich darf ich ein NDB nur überfliegen, wenn ich ein ADF und eine CVFR Ausbildung habe...

    CVFR Ausbildung ist auch nicht dein Ernst. Jede PPL und LAPL Ausbildung hat bereits Funknavigation inbegriffen man braucht keine extra CVFR, daher gibt es auch nur NVFR als extra Ausbildung.

    Und meine Frage ist ernst, wenn du es schon bei der Anfrage versaust weil du keine Ahnung hast und eine IFR Clearance bekommst biste rechtlich leider am Arsch. 

    Wusel schrieb:
    Nein, die Berechtigung braucht man nicht, denn dann könnte auch der IFR Schüler nicht fliegen und selbst für den IR Ausbildungsteil ausserhalb der ATO braucht es keinen "IFR zugelassenen" Flieger (seit zurückziehen der deutschen Sonderlocken NfL gibt es den auch gar nicht mehr).
    Deine Antwort ist leider so mehrdeutig wie meine Aussage. Die FCL.600 sagt was man für IFR/IR braucht.  Das was man darf ohne Rating ist ein "simulated oder practise" und das ist was absolut anderes. Siehe oben man kann es auch falsch machen.
    Wusel schrieb:
    Das ist eine unendliche Diskussion.
    Nein ist sie nicht, denn für den IFR missed approach brauchts du eine IFR clearance (also FCL.600) . Wenn du die Landung beim practise verkackst bist du VFR und der "go around" gehst in die VFR Platzrunde.
  • Nachdem wir hier ein bisschen Off-Topic geraten sind mal wieder ein Update zur AIP, ICAO-Karte und NfL: Gestern ist ein Gastbeitrag von mir in "Pilot und Flugzeug" erschienen, zusammen mit eine neuen Aufruf zum Crowdfunding!

    https://www.gofundme.com/f/weitere-unterstuetzung-zugang-zur-aip-und-nfl

    Den Text aus dem Crowdfunding habe ich euch hier reinkopiert, ich hoffe auf weitere Unterstützung - vielen Dank!
    Gerne auch teilen in anderen Foren (bspw. Segeflieger, etc. pp.)

    Klage auf freien Zugang zur AIP VFR u. ICAO-Karte wird fortgesetzt, Erweiterung auf Nachrichten für Luftfahrer und Klärung, ob rechtsverbindliche Informationen als "nicht hoheitlich" hinter einer Bezahlschranke versteckt werden dürfen!

    Piloten:innen, Interessensverbände, Landesluftfahrtbehörden und Eurocontrol sprechen sich für einen freien und kostenlosen Zugang zur AIP VFR u. ICAO-Karte aus. Sicherheitsrelevante Informationen und Kartenmaterialien, die für eine Flugvorbereitung erforderlich sind, sollten - wie in vielen anderen europäischen Ländern - frei und kostenlos verfügbar sein. Die DFS Deutsche Flugsicherung (DFS) vermarktet diese jedoch stattdessen über ihre kommerzielle Tochter R. Eisenschmidt GmbH und stuft rechtsverbindliche Informationen als "nicht hoheitlich" ein.

    Klage wurde eingereicht, DFS reagiert mit Pressemitteilung

    Ein erstes, erfolgreiches Crowdfunding (5.500 EUR) hat dankenswerterweise möglich gemacht, dass ich im Mai 2022 nach mehr als anderthalb Jahren Außeinandersetzung über "Frag den Staat" Klage auf Basis des Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz gegen die DFS beim Verwaltungsgericht Darmstadt eingereicht habe. Mitte Juli hat die DFS daraufhin angekündigt, dass die AIP-VFR ab 2023 kostenfrei veröffentlicht wird.

    Dies betrifft aber weder die ICAO-Karte noch die NfL und zudem weiß keiner, selbst die DFS noch nicht, genau, in welchem Umfang und Format die AIP-VFR veröffentlicht wird. Entsprechende Anfragen zu den NfL und Hintergrundinfos zur Pressemitteilung wurden abgelehnt, da es sich laut Auffassung von BMDV, BAF und DFS bei der Veröffentlichung der rechtsverbindlichen AIP, NfL und ICAO-Karte um eine "nicht hoheitliche" Aufgabe handelt.

    Klage läuft weiter, Erweiterung auf NfL & Klärung hoheitlicher Aufgaben

    Ich halte daher an meiner Klage und den diversen laufenden „Frag den Staat“-Anfragen fest. Auch um zu signalisieren, dass ich mich mit einer unverbindlichen und unklaren Pressemitteilung der DFS nicht zufriedengebe. Wie von vielen Piloten gefordert, habe ich meine Bemühungen auch auf die NfL erweitert und entsprechende Anfragen gestellt, die Grundlage für eine weitere Klage sein könnten.

    In Zeiten, in denen der Spielraum für die Allgemeine Luftfahrt kleiner statt größer wird, würde ich mich wünschen, wenn sich auch für die nächsten Schritte wieder bzw. weitere Unterstützer und Unterstützerinnen finden, die gemeinsam prüfen lassen wollen, ob die Behörden hier rechtmäßig agieren.

    Für eine weitere erstinstanzliche Klage und zwei zweite Instanzen inklusive Anwalts- und Gerichtskosten werden laut meiner Anwaltskanzlei bis zu 15.000 EUR benötigt. Ich habe daher eine weitere zweckgebundene Crowdfunding-Kampagne gestartet und hoffe auf Ihre Unterstützung!

  • Top Job!

    Spende ist raus!

    Vielen Dank für das Engagement, was letztlich unserer Sicherheit dient.

    Vielen Dank!

  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Monate.
  • Na, das war klar das Eisenschmidt hier nicht kooperieren wird. Ich bin mir sicher das die DFS hier mehr liefert wie ein pisseliges PNG

    wir schreiben Ihnen als Kunde der DFS VFR AIP in Deutschland. Wie Sie vielleicht wissen, hat eine deutsche Behörde entschieden, dass dieses Produkt den Piloten kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll , da es notwendige Sicherheitsinformationen enthält. Viele von Ihnen haben uns dieses Jahr geschrieben und sich erkundigt, ob wir es demzufolge in SkyDemon kostenlos zur Verfügung stellen werden.

    Nach einigen Verhandlungen mit der Eisenschmidt/DFS wissen wir nun, dass die DFS ab Januar 2023 die kostenlose Version der VFR AIP auf ihrer Website zur Verfügung stellen wird.

    Allerdings wird es sich bei der kostenlosen Version um ein PNG-basiertes Produkt (in etwa wie ein Foto eines Dokuments) von geringer Qualität handeln, anstelle des qualitativ hochwertigeren PDF-Produkts, das derzeit über SkyDemon erhältlich ist.

    Wir haben sie gebeten, ein stellvertretendes PNG- und PDF-Dokument zu erstellen, damit wir Ihnen den Unterschied zwischen den beiden Produkten zeigen können, aber das ist abgelehnt worden. Zudem werden die Updates für die kostenlose Version erst dann zur Verfügung gestellt, wenn sie bereits in Kraft getreten sind. Unserer Meinung nach wollen sie nur das von der Behörde geforderte Minimum erfüllen, in der Hoffnung, dass die Leute weiterhin das kostenpflichtige Produkt kaufen.

    Die Lizenzierung und der Vertrieb der VFR AIP wird von der Eisenschmidt kontrolliert. Die einzige Lizenzierungsmöglichkeit, die uns derzeit zur Verfügung steht, ist das Jahresabonnement, das wir auch weiterhin anbieten werden. Es ist uns gelungen, einen Preisnachlass von 59 € auf 39 € zu erhalten, dieser wird jedoch erst im Januar verfügbar sein. Bis dahin müssen wir abwarten, wie die kostenlose Version aussehen wird und ob es möglich (und wünschenswert) ist, sie in SkyDemon zu integrieren.

    Wir sind von diesem Ergebnis enttäuscht, da wir gehofft hatten, allen SkyDemon Nutzern die reguläre VFR AIP kostenlos zur Verfügung stellen zu können. Wir wissen, dass auch viele Kunden dies erwartet haben, aber derzeit ist es nicht möglich. Wenn Sie unsere Enttäuschung teilen, möchten wir Sie bitten, Ihre Vorschläge direkt an Eisenschmidt unter info@eisenschmidt.aero zu richten.

  • Wie kann es überhaupt sein, das ein privates, profitorientiertes Unternehmen die Vermarktungsrechte für Behördliche Informationen besitzt zumal diese Digital direkt von den Behörden zur Verfügung gestellt werden können? 

    Kann mir ein Jurist das bitte mal aufdröseln?

  • Sowohl die DFS wie auch der Versandhandel Eisenschmitt sind 100% Töchter des Bundes

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