Unterstützung bei Klage auf freien Zugang zur AIP VFR u. ICAO-Karte

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • StevenOS schrieb:
    Kleiner Tip: Danach das Funkgerät abschalten.
    Habe ich da irgendwas verpasst? ...
  • Lewitzflieger schrieb:
    StevenOS schrieb:
    Kleiner Tip: Danach das Funkgerät abschalten.
    Habe ich da irgendwas verpasst? ...
    Nach der Freigabe in Hamburg grob fahrlässig und vorsätzlich das Funkgerät abschalten ist eine der selten dämlichsten Ideen die ich seit langem gelesen habe ... Was für eine Geisteshaltung liegt da bloss dahinter? Was man mit diesen Posts provoziert ist nur die Ausweitung der ZÜP auf uns und wenn es mehr als einen Versprengten gibt, dann bin ich dafür.
  • Ihr solltet euren Humordetektor einer JNP unterziehen.

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Ihr solltet euren Humordetektor einer JNP unterziehen.
    Deutsches Verwaltungsrecht und Umsetzung des Luftrechts durch die Behörden und Humor ???

    Das ist, bei mir jedenfalls, lange vorbei!

  • StevenOS schrieb:
    Ich wusste es auch. Die nutze ich schon seit Jahren wenn ich nach Hamburg fliege... Such mir dann immer die schönste IFR-Anflugstrecke aus und melde es kurz über Funk.

    Kleiner Tip: Danach das Funkgerät abschalten. Der Türmer in Hamburg weiss nicht, dass man als VFR-Flieger natürlich auch IFR-Karten nutzen darf, wenn man keine anderen hat.

    Oh oh oh....

    Bevor es jetzt so langsam vollständig eskaliert, möchte ich jetzt mal meinen Post erklären. Vorab: Es handelt sich dabei um Sarkasmus, also eine Form der Satire. Das bedeutet, mein Post ist nicht wortwörtlich ernst gemeint und bedarf der Interpretation. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass eigentlich niemand ihn für ernst nehmen würde. Mein Fehler, sorry...

    Jetzt zur Analyse und Erklärung des Posts:

    Wenn ich in Echt, also so in der richtigen Wirklichkeit Hamburg Turm als VFR-Flieger, also jemand, der ausschließlich nach SICHTFLUGREGELN fliegt, eine IFR-Anflugstrecke (Das ist sowas wie eine direkte Anflugstecke nach INSTRUMENTEN-Flug) nennen würde, würde ich NIEMALS eine Freigabe für den Einflug nach Hamburg erhalten, somit könnte ich auch nicht "Nach der Freigabe in Hamburg grob fahrlässig und vorsätzlich das Funkgerät abschalten", denn diese Freigabe würde ich, wie bereits geschrieben, niemals erhalten.

    Eigentlich sollte auch der letzte Satz schon zeigen, dass mein Post ironisch gemeint war, denn zur Klarstellung für alle, die wohl eine SPL haben aber es noch nicht wussten: Man darf NICHT als UL-Flieger das Kartenmaterial von den INSTUMENTEN-Fliegern für die Navigation nutzen. Als UL-Flieger MUSS man Kartenmaterial für den SICHTFLUG benutzen.

    Und noch etwas zur Klarstellung: Solltet ihr mal mit Hamburg Turm funken, die Person ist richtig gut ausgebildet und ihr müsst dann wirklich machen was die sagt.

    PS: Und ganz WICHTIG (nicht dass aufgrund meines Posts jetzt welche auf die Idee kommen sollten) NIEMALS ABSICHTLICH DAS FUNKGERÄT AUSSCHALTEN WÄREND DES FLUGES!!!!

    Und nochmal Sorry dafür, dass durch meinen Post dieser doch sehr gute und wichtige Thread so schnell ins Off-Tonic abdriftet.

  • Manchmal hilft es, wenn man klagt :-)

    Langen, 11. Juli 2022

    Luftfahrthandbuch Sichtflug kostenfrei

    Das Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) kann ab Januar 2023 kostenfrei genutzt werden. Eine online-Version wird dann über das Flugberatungsportal der DFS verfügbar sein.

    Bereits seit einigen Jahren stellt die DFS das Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) in der jeweils aktuellen Fassung kostenfrei über ihr Flugberatungsportal unter www.dfs-ais.de zur Verfügung. Das Büro Nachrichten für Luftfahrer, als Herausgeber der AIP, wird ab Januar 2023 auch den Ergänzungsband AIP-VFR in einer kostenfreien Version im AIS-Portal zur Verfügung stellen.

    Damit wird allen Luftraumnutzern, egal ob sie nach IFR oder VFR unterwegs sind, ein einfacher und kostenfreier Zugang zur AIP ermöglicht. Die beiden Luftfahrthandbücher – also gleichermaßen AIP IFR und AIP VFR - werden weiterhin in der gewohnten Form auch über den Onlineshop der DFS Tochterfirma R. Eisenschmidt GmbH vertrieben.

    Medienkontakt: 

    Ute Otterbein

    Telefon: 06103 / 707-4162

    E-Mail: presse@dfs.de

  • 👏👏👏 super 😊

  • Ja Glückwunsch! Echt super 😀

  • Wow, das hätte ich nicht für möglich gehalten!


    Chris

  • Jetzt fehlen noch Östereich und Schweiz. :)

    Achim

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