Rundflüge im Verein

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo zusammen,

    immer wieder kommt das Thema Rundflüge und Haftung bei Unfällen für Verein und Rundflugpilot in den unterschiedlichsten Gazetten auf. So ist mal die Rede davon, dass Gastflüge als Einweisungsflüge gestattet sind, Rundflüge mit Oma um den Ort eigentlich nicht, sofern dies nicht ein Pilot mit CPL übernimmt.

    Wie macht ihr das in Euren Vereinen? Wie sieht es mit der Haftung aus und gibt es hierzu offizielle Statements außer dem Fliegermagazin?

    Ich freue mich über einen sachlichen Austausch!

    Gruß Dirk

  • Hi Dirk,

    kommt wie so oft drauf an:

    a) Womit? (UL, Segler&TMG (wenn im SPL) oder SEP)

    Wenn ich das richtig weiß habt in in Hodenhagen alles :-)

    b) Bezahlung? (für lau (Oma), Kostenteilung oder 100%)

    c) Versicherung? (ist je nach a oder b i.d.R. abgedeckt

    Grüße

    Jens

  • Danke Michael für die Unterlage vom LBA - sehr hilfreich!

    In der Tat ist es bei uns so, dass auf allen Flugzeugen Rundflüge durchgeführt werden.

    Gruß Dirk

  • Am Ende zählt ja immer mit welcher Lizenz du Gäste fliegen willst und ob gewerblich oder nicht gewerblich

    Was gewerblich ist scheiden sich die Geister, ich denke wenn man grob gesagt behauptet, dass alles was über gleichteilige Kostenbeteiligung hinaus geht könnte als gewerblich interpretiert werden passt das schon. Für Segelflug (inkl TMG) und SEP gibt es in der SFCL und FCL auch ein paar Ausnahmen. Der Dörner, Fliegermagazin und aerokurier haben auf ihrer Website auch etwas an Material. 

    Möchte man nur Gäste fliegen (Oma für lau, oder Kollege auf Kostenteilung) braucht man neben der 90 Tage Regel:

    beim SPL UL die Pax Berechtigung

    beim SPL (Segelflug inkl TMG) Mindestens 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts und Landungen als PIC auf Segelflugzeugen nach der Erteilung der SPL UND der Lizenzinhaber muss einmalig im Rahmen eines Schulungsfluges gegenüber einem Fluglehrer nachweisen, dass er für die Beförderung von Fluggästen geeignet ist (Kompetenznachweis)

    beim LAPL (SEP & TMG) Inhaber einer LAPL(A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben

    Beim PPL (SEP & TMG) darf der Inhaber direkt nach Scheinerhalt mit Gästen los

    Möchte man gewerblich fliegen (Ausnahmen siehe FCL SFCL)

    beim SPL UL siehe oben

    beim SPL (Segelflug inkl TMG) siehe oben PLUS   eine Erklärung vom Betreiber zum gewerblichen Flugbetrieb mit Segelflugzeugen nach Art. 3 Abs. 2 i. V. m. SAO.DEC.100 der VO (EU) 2018/ 1976 (Declaration)

    LAPL und PPL außerhalb der Ausnahmen nicht vorgesehen

    Was die Versicherung betrifft:

    Die Vereine haben ja heute oft die CSL Versicherungen (also die vorgeschriebene Halter Haftpflicht PLUS die Passagierhaftpflicht) da sind dann Gastflüge bis zur Kostenteilung mit drin und wenn z.B. an Flugtagen Gastflüge zu 100% auf Selbstkosten durchgeführt werden würde ich das mit der Versicherung vorher abklären.

    Achtung, bei "gewerblichen" Flügen gibt es teils auch Überraschungen. Z.B. SFCL.065 Einschränkung der Rechte von SPL-Inhabern, die 70 Jahre oder älter sind, bei der Beförderung von Fluggästen im gewerblichen Segelflugzeugbetrieb


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