Einrichtung einer TMZ (RMZ Glider) Schleswig

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  • Truxxon reloaded….

  • Ich versuche es doch noch einmal (tatsächlich ist da eine Unschärfe drin):

    Es gibt es Gebiet, das TMZ und RMZ gleichzeitig ist.

    Ob TMZ oder RMZ wird durch das LFZ und seine Ausrüstung bestimmt.

    a) LFZ mit Transponder => TMZ

    b) LFZ ohne Transponder und ohne Motor (=Segler, Schirme und Hängegleiter) => RMZ

    LFZ für die weder a) noch b) gilt sind nicht aufgeführt. Heißt nach meiner Interpretation: draußen bleiben.

    Natürlich ist hier eine Unklarheit, ob für diese "weder a) noch b)" LFZ TMZ oder RMZ gilt, aber die explizite Definition für LFZ für die RMZ gilt, lässt eher vermuten, dass es sich um eine TMZ mit Sonderfall RMZ handelt.

    Viele Grüße

    Hartmut

  • Ich finde es eigentlich recht klar, was gemeint ist.

    Es gibt eine normale TMZ, und dann im nächsten Absatz eine Ausnahme:

    Luftfahrzeugführer von Segelflugzeugen, sowie von Gleitschirmen und Hängegleitern, die jeweils nicht mit einem Transponder ausgerüstet sind, sind von der generellen Transponderpflicht ausgenommen und haben stattdessen die allgemein geltenden Regelungen für eine RMZ (Funkkommunikationspflicht) zu befolgen.

    Wer also diese Bedingungen (Segelflugzeuge, Gleitschirmen und Hängegleiter ohne Transponder) erfüllt, hat die Regelungen für die RMZ zu nutzen. Wer nicht darunter fällt, für den gilt weiter die TMZ, und dort darf man ohne Transponder nicht einfliegen.

  • Nordex schrieb:
    Wer also diese Bedingungen (Segelflugzeuge, Gleitschirmen und Hängegleiter ohne Transponder) erfüllt, hat die Regelungen für die RMZ zu nutzen. Wer nicht darunter fällt, für den gilt weiter die TMZ, und dort darf man ohne Transponder nicht einfliegen.
    Genau so verstehe ich das auch! 👍
  • Eric schrieb:
    Genau so verstehe ich das auch! 👍
    Hallo Eric,

    Interpretationsspielraum ist bei behördlichen Anweisungen allerdings suboptimal....

    Man hat schlicht vergessen, festzulegen was für motorisierte LFZ ohne Transponder gilt: TMZ oder RMZ. Natürlich deutet alles darauf hin, dass TMZ gilt (also nicht einfliegbar), es könnte aber auch RMZ gelten (einfliegbar). Der Ton von Belchman war zwar gruselig, aber er ist halt der Meinung es gilt dann RMZ. Manchmal ist es hilfreich, seine Meinung zu begründen. 

    Allerdings ist der deutlichste Hinweis, dass es sich für obengenannten LFZ eine TMZ ist im Namen: "TMZ (RMZ Glider)". Hatte Dschonny schon erwähnt. Dennoch wäre der zusätzliche Satz "für alle übrigen LFZ gelten die Regelungen einer TMZ" hilfreich gewesen.

    Viele Grüße

    Hartmut

  • HSV schrieb:
    Allerdings ist der deutlichste Hinweis, dass es sich für obengenannten LFZ eine TMZ ist im Namen: "TMZ (RMZ Glider)". Hatte Dschonny schon erwähnt. Dennoch wäre der zusätzliche Satz "für alle übrigen LFZ gelten die Regelungen einer TMZ" hilfreich gewesen.
    Das wäre in meinen Augen eine unnötige Doppelung.

    Ich sehe das wie Nordex:

    Es ist eine TMZ miit den genau definierten Ausnahmen.

  • HSV schrieb:
    Interpretationsspielraum ist bei behördlichen Anweisungen allerdings suboptimal....
    Bin da ein wenig unentschlossen...

    Klar, besser geht immer. z.B

    As Is:

    Luftfahrzeugführer von Luftfahrzeugen mit Transponderausrüstung müssen in diesem Luftraum den Transponder auf Code 4476 schalten und auf der Frequenz 123.300 MHz (SCHLESWIG RADAR) Hörbereitschaft halten

    To Be:

    Luftfahrzeugführer von Luftfahrzeugen müssen in diesem Luftraum den Transponder auf Code 4476 schalten und auf der Frequenz 123.300 MHz (SCHLESWIG RADAR) Hörbereitschaft halten. Für motorgetriebene Luftfahrzeuge ohne Transponder gilt xyz

    Aber: Andererseits wenn man die AIC ganz durchließt kann man schon verstehen, dass RMZ nur für Luftfahrzeugführer von Segelflugzeugen, sowie von Gleitschirmen und Hängegleitern gilt.

    Gerade wenn man mal überlegt was DFS und Co an verschiedenen Events predigen, also der Sinn ist, kann man schon erkennen, dass denen da echt ein Kompromiss gelungen ist um Segelflug zu ermöglichen. Ehrlich gesagt eher ein Grund zu feiern, die haben da eine pragmatische Lösung geschaffen.

    Statt zu feiern, dass die da übers Wasser laufen schreien einzelne: "Die sind zu blöd zum schwimmen" (@HSV ich meine dich da ausdrücklich NICHT)

    HSV schrieb:
    Allerdings ist der deutlichste Hinweis, dass es sich für obengenannten LFZ eine TMZ ist im Namen: "TMZ (RMZ Glider)". Hatte Dschonny schon erwähnt
    Genau so ist es.

  • francop schrieb:
    Statt zu feiern, dass die da übers Wasser laufen schreien einzelne: "Die sind zu blöd zum schwimmen" (@HSV ich meine dich da ausdrücklich NICHT)
    @Sukram

    Sorry aber wenn francop gegen mich nach Sanktionen schreit sollte er sich doch bitteschön selbst dran halten keinen zu beleidigen.   

    Aber zum Thema zurück und das kann wahrscheinlich nur die zuständige Landesluftfahrtbehörde beantworten. Im Grunde ist eine RMZ eine Verpflichtung sich auf einer Frequenz zu melden und diese zu monitoren. In der Dachvorschrift AIP gibt es keine RMZ Unterscheidung nach Fluggeräten. Folglich müsste sich jeder auch wenn er einen Transponder hat melden. Sowas kommt offensichtlich raus wenn ein Segelflugverband Ideen für den Luftraum hat und nicht sich nicht mit anderen Verbänden abstimmt.

    Im Grunde hat man es versäumt eine "Voice Communication Watch Zone" zu definieren und einfach zu sagen "with transponder monitor freq. and squawk xxxx / without transponder initial call before entering and monitor freq.". Aber zu einfach für unsere Bürokratie.  

  • Moin,

    es ist ja schon fast zum lachen, es ist doch genau beschrieben wer dort was wann zu machen hat, aber hier wird wieder seitenlang diskutiert.

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