Liebe Fliegergemeinde!
Meine Anfrage richtet sich an Einzelpersonen und Vereine, Gruppen oder andere Institutionen, die in jüngerer Zeit sich ein neues UL zugelegt haben.
Wie waren jeweils die vom Anbieter geforderten Zahlungsbedingungen?
Wurden Anzahlungen bei Kaufvertragsabschluss gefordert? Ggf. in welcher Quote zum Kaufpreis?
Wurden für den Auftragsverlauf (also vor Übergabe des Luftfahrzeugs) weitere Anzahlungsbeträge gefordert? ggf. in welchem prozentualen Volumen?
Wurde für diese etwaigen Vorkasse-Beträge durch den Anbieter eine Sicherheit für den Auftraggeber (z. B. im Wirtschaftsverkehr übliche Bankbürgschaften wie Anzahlungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften) ausgegeben?
Hat der Anbieter eine solche Besicherung des Vertrags von sich aus angeboten?
Musste man zusätzlich zum Kaufpreis für das Luftfahrzeug für die Kosten der Besicherung des Vertrages selbst aufkommen?
Hintergrund dieser Anfrage ist die Problematik, dass niemand als Externer ein Unternehmen beurteilen kann, und zwischenzeitlich die Lieferzeiten für viele neue Modelle (Thema 600kg) sich weit ins nächste Jahr hineinziehen. Es geht also um das Risiko der Absicherung von Vorauszahlungen.
Einzelpersonen können die Entscheidung der Übernahme des Risikos für sich selbst entscheiden, ein Verein muss zur Vermögenssicherung doch eine entsprechende Absicherung (z. B. Bürgschaft oder Versicherung) des Anbieters haben.
Vielen Dank für Eure Erfahrungen und/oder Lösungsvorschläge.