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Kann ein Verein Gastflüge/Mitfluggelegenheit bewerben, ohne den Anschein zu erwecken gewerblich zu sein?
Ich hab mal gesehen, dass auf der HP eines Vereins stand dass Rundflüge nicht angeboten oder beworben werden dürfen, um nicht den Eindruck zu vermitteln dass dies gewerblich geschieht.
Wie macht ihr das in euren Vereinen?
Fliegergrüße vom sonnigen Alpenrand
Hans Peter
Es gibt als "Lösung" sogenannte "Einführungsflüge", die die Durchführung von Flügen dieser Art zur Förderung des Luftsports erlauben. Diese dürfen dann - soweit ich weiß - auch entsprechend beworben werden. Allerdings sollte man das so in der Art machen: " Sie möchten XYZ von oben sehen? Dann nehmen Sie gern einen unserer Einführungsflüge in Anspruch...". Klingt zwar vollkommen bescheuert und dämlich, aber wenn Politiker am Werk sind... Naja, ihr wisst es selbst...
Definition Einführungsflug:
"Einführungsflug" (introductory flight) bezeichnet jeden gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Leistungen durchgeführten Flug kurzer Dauer, der von einer zugelassenen Ausbildungsorganisation oder einer Organisation mit dem Ziel der Förderung des Flugsports oder der Freizeitluftfahrt zum Zweck der Gewinnung neuer Flugschüler oder neuer Mitglieder durchgeführt wird.
Verordnung:
(EU) Nr. 379/2014
hb vom alpenrand schrieb:Das sind 2 verschiedene Dinge. Zu Gastflügen hat Sukram alles gesagt.
Kann ein Verein Gastflüge/Mitfluggelegenheit bewerben, ohne den Anschein zu erwecken gewerblich zu sein?
Mitfluggelegenheiten sind etwas anderes. Man kann Mitfluggelegenheiten wie jede Fahrgemeinschaft anbieten und die anfallenden Kosten teilen. Also könnte der Verein quasi die Möglichkeit von Mitflüge bei Mitgliedern bewerben und die anfallenden Kosten aufzeigen. Dann ist es auch non commercial und rechtlich nicht zu beanstanden.
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