fl95 schrieb:Zur Steuerfestsetzung wird hier die Spitzenleistung zu Grunde gelegt.
Kommt darauf an, ob die Spitzenleistung oder die Dauerleistung gewertet wird.
Nordseepilot schrieb:
Ernsthaft: Das Ziel staatlichen Handelns ist es, durch Anreize die E-Mobilität zu fördern um die Co2 Emissionen zu senken.
Ziel muss aber auch die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer sein.
Insofern ist der schweizer Ansatz vollkommen korrekt.
Chris