Die Verbreitung von Fakenews (z. B. Leugnung wissenschaftlicher Erknntnisse) fällt auch in Deutschland nicht generell unter Meinungsfreiheit. Es gibt eine Reihe von Bundesgesetzen, die die Meinungsfreiheit eingrenzen.
Das ist aber hier gar nicht das Thema. Denn erstens ist Google eine private Firma und zweitens ansässig in Mountain View, Kalifornien. Das hat mit unserer Grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit also überhaupt nichts zu tun.
Das kann man z. B. daran erkennen, dass Ken Jebsen seine Lügengeschichten auf seiner eigenen Plattform selbstverständlich weiter verbreiten darf. Kann sich jeder auf apolut.de von überzeugen (viel Spaß damit... 😂🤣😂)
Soviel zum Thema DDR 2.0 Aber es passt zum Bild: Es ist eines der beliebtesten Narrative aller Verschwörungstheoretiker, Rechtsradikalen, Reichsbürger und sonstwie verstrahlten...
