Same! Ich habe auch immer mein Protokoll der letzten FI-Befähigungsüberprüfung dabei und führe zusätzlich ein elektronisches Flugbuch im Internet, das ich jederzeit via Smartphone aufrufen kann...
Das analoge Flugbuch liegt meistens in der Flugschule, im Auto oder zu Hause auf dem Schreibtisch. Dabei habe ich es ehrlich gesagt nur, wenn der Zufall es so will. ^^
Ja, wir müssen kein Bordbuch führen. Wir müssen aber Betriebsaufzeichnungen führen. Das kann das Bordbuch sein oder eben was anderes. Aber mir ist oft begegnet, dass man gar nichts führen müsste.
Die Frage ist eher, was man aufführen muss. Wartung und Betriebszeiten mit Sicherheit. Zur Not als Summeneintrag.
Luftsportgeräte sind Prüfpflichtig und zur Prüfung gehört eine Überprüfung der Betriebsaufzeichnungen wegen ggf. vorliegender maximal zulässiger Betriebszeiten, Wiederholungs-LTAs und ähnlichem (nein, nicht TBO, das ist was anderes)
Steffen_E schrieb: Ergibt sich aus der Prüfordnung.
Luftsportgeräte sind Prüfpflichtig und zur Prüfung gehört eine Überprüfung der Betriebsaufzeichnungen wegen ggf. vorliegender maximal zulässiger Betriebszeiten, Wiederholungs-LTAs und ähnlichem (nein, nicht TBO, das ist was anderes)
zB LuftGerPV §13(1)
Dürfte passen. Dann gilt es nur noch den Begriff "Betriebsaufzeichnungen" zu definieren. Die Definition ergibt sich wohl aus §15 Abs. 2 LuftBO:
(2) Die Betriebsaufzeichnungen müssen Angaben über die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts und durchgeführte Änderungen sowie alle Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen enthalten, deren Übernahme die zuständig Stelle vorgeschrieben hat.
Also muss ein Bordbuch im Sinne von Aufzeichnungen aller Flüge wohl nicht, Betriebsaufzeichnungen im Sinne von Instandhaltungen, Änderungen, Prüfungen und Bescheinigungen jedoch sehr wohl geführt werden. In welcher Form auch immer.
Ich könnte mir vorstellen, dass dafür ein Eintrag der Betriebsstunden des zu der Zeit verbauten Betriebsstundenzählers (ggf. mit Zähler-ID oder Nr., sofern es sowas gibt?) zum jeweiligen Zeitpunkt der o.g. aufzuzeichnenden Arbeiten reichen dürfte.
sukram schrieb: Ich könnte mir vorstellen, dass dafür ein Eintrag der Betriebsstunden des zu der Zeit verbauten Betriebsstundenzählers (ggf. mit Zähler-ID oder Nr., sofern es sowas gibt?) zum jeweiligen Zeitpunkt der o.g. aufzuzeichnenden Arbeiten reichen dürfte.
Nimm noch die Startzahl dazu, dann sollte es reichen.
Ich würde alles nachhalten, was potentiell als Zykluszeit in einer LTA auftauchen kann und das sind auf jeden Fall Betriebszeit und Zyklenzahl.
Einbauzeitpunkte wären für LTAs noch interessant, die hat man über die Instandhaltungsprotokolle.
Heute geht es um die Wahl einer sicheren Flughöhe... Frohes Bergfest und viel Spaß!
gelöschter User am 03.11.2021 um 17:17 Uhr bearbeitet
Halbkreisflugregel ab 5000ft .... da ist dem Fluglehrer offenbar ein Fehler unterlaufen. Denn das gab es nur bis 2015.
Ja diese Flugregel wird in FL angegeben und FL, also einheitliche Druckhöhe 1013 HPa, gilt erst ab 5000ft aber bereits ab 3000ft gelten die Halbkreisregeln im europäischen Luftraum. Ist verwirrend aber is so :)
PS: Bei FL 100 ist für UL Ende und ich bin schon auf die >140kt UL Liste gespannt :)
Wind aus GAFOR ist an der Küste morgens häufig nicht mit aktuellem Wert des DWD passend.
Nachtrag: Jadebusen ist nur etwa 15km breit. Bei 70kt ist man in ner Minute am Land oder im Watt :)
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