sukram schrieb:ist mit Sicherheit im Rahmen der Überprüfung der geringste Aufwand.
Demnach lieber mitführen...
Ohne Überprüfung aber ist es der größte Aufwand ;-)
Ich habe eine Mail im Telefon mit der letzten Befähigungsüberprüfung, das langt auch ;-)
ich habe so oft keine Ahnung wo gerade meine Papiere rumschwirren, Wohnmobil?, UL? Auto? Zuhause?
Da kann es doch u.U. besser sein das nie mitzuführen, dann kann man es auch nicht verlieren (oder wie in meinem Fall klauen lassen)
Steffen_E schrieb:Same! Ich habe auch immer mein Protokoll der letzten FI-Befähigungsüberprüfung dabei und führe zusätzlich ein elektronisches Flugbuch im Internet, das ich jederzeit via Smartphone aufrufen kann...
Befähigungsüberprüfung
Das analoge Flugbuch liegt meistens in der Flugschule, im Auto oder zu Hause auf dem Schreibtisch. Dabei habe ich es ehrlich gesagt nur, wenn der Zufall es so will. ^^
Übrigens zum Thema Bordbuch:
Ja, wir müssen kein Bordbuch führen.
Wir müssen aber Betriebsaufzeichnungen führen. Das kann das Bordbuch sein oder eben was anderes. Aber mir ist oft begegnet, dass man gar nichts führen müsste.
Die Frage ist eher, was man aufführen muss.
Wartung und Betriebszeiten mit Sicherheit. Zur Not als Summeneintrag.
Steffen_E schrieb:Gesetzestext?
Wartung und Betriebszeiten mit Sicherheit.
sukram schrieb:Ergibt sich aus der Prüfordnung.
Gesetzestext?
Luftsportgeräte sind Prüfpflichtig und zur Prüfung gehört eine Überprüfung der Betriebsaufzeichnungen wegen ggf. vorliegender maximal zulässiger Betriebszeiten, Wiederholungs-LTAs und ähnlichem (nein, nicht TBO, das ist was anderes)
zB LuftGerPV §13(1)
Steffen_E schrieb:Dürfte passen. Dann gilt es nur noch den Begriff "Betriebsaufzeichnungen" zu definieren. Die Definition ergibt sich wohl aus §15 Abs. 2 LuftBO:
Ergibt sich aus der Prüfordnung.Luftsportgeräte sind Prüfpflichtig und zur Prüfung gehört eine Überprüfung der Betriebsaufzeichnungen wegen ggf. vorliegender maximal zulässiger Betriebszeiten, Wiederholungs-LTAs und ähnlichem (nein, nicht TBO, das ist was anderes)
zB LuftGerPV §13(1)
(2) Die Betriebsaufzeichnungen müssen Angaben über die Instandhaltung des Luftfahrtgeräts und durchgeführte Änderungen sowie alle Prüfaufzeichnungen und Bescheinigungen enthalten, deren Übernahme die zuständig Stelle vorgeschrieben hat.
Also muss ein Bordbuch im Sinne von Aufzeichnungen aller Flüge wohl nicht, Betriebsaufzeichnungen im Sinne von Instandhaltungen, Änderungen, Prüfungen und Bescheinigungen jedoch sehr wohl geführt werden. In welcher Form auch immer.
Ich könnte mir vorstellen, dass dafür ein Eintrag der Betriebsstunden des zu der Zeit verbauten Betriebsstundenzählers (ggf. mit Zähler-ID oder Nr., sofern es sowas gibt?) zum jeweiligen Zeitpunkt der o.g. aufzuzeichnenden Arbeiten reichen dürfte.
sukram schrieb:Nimm noch die Startzahl dazu, dann sollte es reichen.
Ich könnte mir vorstellen, dass dafür ein Eintrag der Betriebsstunden des zu der Zeit verbauten Betriebsstundenzählers (ggf. mit Zähler-ID oder Nr., sofern es sowas gibt?) zum jeweiligen Zeitpunkt der o.g. aufzuzeichnenden Arbeiten reichen dürfte.
Ich würde alles nachhalten, was potentiell als Zykluszeit in einer LTA auftauchen kann und das sind auf jeden Fall Betriebszeit und Zyklenzahl.
Einbauzeitpunkte wären für LTAs noch interessant, die hat man über die Instandhaltungsprotokolle.
Heute geht es um die Wahl einer sicheren Flughöhe...
Frohes Bergfest und viel Spaß!
Halbkreisflugregel ab 5000ft .... da ist dem Fluglehrer offenbar ein Fehler unterlaufen. Denn das gab es nur bis 2015.
Ja diese Flugregel wird in FL angegeben und FL, also einheitliche Druckhöhe 1013 HPa, gilt erst ab 5000ft aber bereits ab 3000ft gelten die Halbkreisregeln im europäischen Luftraum. Ist verwirrend aber is so :)
PS: Bei FL 100 ist für UL Ende und ich bin schon auf die >140kt UL Liste gespannt :)
Wind aus GAFOR ist an der Küste morgens häufig nicht mit aktuellem Wert des DWD passend.
Nachtrag: Jadebusen ist nur etwa 15km breit. Bei 70kt ist man in ner Minute am Land oder im Watt :)
Belchman schrieb:Wieso? So klein ist die Liste der Flugzeuge mit vNE>140kts nun auch nicht.
ich bin schon auf die >140kt UL Liste gespannt
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