sukram schrieb:Wenn man seinen Flieger wegen eines Schreibfehlers in seinen Notizen aus 1900ft statt aus 1600ft auf die Bahn schmeißt, wirkt das Final nicht wirklich bumpy… *breitgrins*
Ich habe EDLO - außer in den Morgen- und Abendstunden - ehrlich gesagt noch nie "unbumpy" erlebt
Mr. Lucky schrieb:Ich erinnere mich dunkel.... ;o)
Wenn man seinen Flieger wegen eines Schreibfehlers in seinen Notizen aus 1900ft statt aus 1600ft auf die Bahn schmeißt, wirkt das Final nicht wirklich bumpy… *breitgrins*
francop schrieb:War eigentlich nix Spannendes. Wir sind zusammen in EDLO zum Forumstreffen gewesen, Tarutino hat 10 min vorher Gas gegeben, um unsere Landungen zu entzerren. Ich hörte ihn jeweils Gegen-, Quer- und Endanflug melden und wähnte ihn längst am Tresen als ich auch ins Final bog. Noch in Platzrundenhöhe im Endanflug hab ich dann das Gas rausgezogen, Knüppel nach vorn und auf die Schwelle zugehalten. Allerdings wegen eines Schreibfehlers aus 1900 ft statt 1600 ft. Nachdem ich dann die Bahn verlassen hab, rollte er auf der Bahn an mir vorbei. Platzfremde mit echten Fliegern statt meines Kastendrachens gleiten gern zu lange (sind halt aerodynamischer) und starten dann sicherheitshalber durch. So auch Tarutino, der mich dann vor und über sich sah, wie ich meinen Stuka-Angriff auf die Schwelle flog. That‘s it.
Lasst uns teilhaben :-)
Genau. Trotz Slip mit Seitenruder am Anschlag kam ich nicht rechtzeitig runter. Bin dann noch mal rum und dann in Wipfelhöhe runtergerutscht. Da hatte Lucky aufgrund der Platzrundenlänge schon sein erstes Pils…. ;o)
Heute nur ein paar kleine Infos, weil das Wetter so fu&$!#% schlecht ist!!! 😢
????? was ist hier denn los ????
.... keine Proteste ????
Ich bin enttäuscht...
;-)
Dann muss das Flugbuch wohl tatsächlich geführt/mitgeführt werden.
Viele Grüße
vom Bodenpersonal im Unruhestand
Ralf
Es weiß halt keiner so genau was eine „ungebührliche Verzögerung“ ist:
Piloten und Flugschüler müssen auf Aufforderung eines autorisierten Vertreters einer zuständigen Behörde ohne ungebührliche Verzögerung ihren Flugzeitnachweis zur Kontrolle vorlegen.
Also lieber mitführen.
Wenn man es tatsächlich mitführen müsste, würde im Gesetz stehen "unverzüglich". Da dort aber das Wort Verzögerung bereits steht ist es juristisch wahrscheinlich auch innerhalb von 14 Tagen ok, was aber keiner tatsächlich weis. Es steht ja auch Flugzeitnachweis, das kann theoretisch auch der Vereinsflieger sein.
Sinn macht es zum Teil nicht , wenn man BFU Berichte liest.
Belchman schrieb:Ich weiß auch nicht exakt, was das heißt, hatte damals aber mal einen Austausch (Thekentalk) mit einem Anwalt (Kumpel). Auch er konnte keinen expliziten Zeitraum definieren und sagte zum Thema "ungebührliche Verzögerung" lediglich, dass die Verzögerung im Sinne des eigentlichen Zwecks (hier: Flugbuch vorzeigen) eben "nicht erheblich" sein darf. Auch das lässt sich jedoch nicht in feste Zahlen fassen, da die Erheblichkeit wohl vom Aufwand des jeweiligen Zwecks abhängig ist. Demnach lieber mitführen...
Da dort aber das Wort Verzögerung bereits steht ist es juristisch wahrscheinlich auch innerhalb von 14 Tagen ok, was aber keiner tatsächlich weis.
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