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Französischer UL-Schein

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69Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hi Playman,

    danke dir, hab ich wohl irgendwie überlesen. Ich habe nun auch Kontakt mit ihm und werde an einem der kommenden Wochenenden nach Sarrebourg fliegen. Die Prüfung darf ich dann auch mit unserer Zodiac machen, was für mich natürlich perfekt ist. Kosten sind ja auch überschaubar und für mich ist allein der Eintrag, dass ich dann französisch funken darf, Gold wert.

    Ich werde berichten :-)

    LG, Tobias

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  • francop schrieb:
    Faktisch habe ich da auch noch nicht verstanden was das sein sollte 
    Siehe Parallelthread bezüglich AP, um nur ein Beispiel zu nennen...

    Chris

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  • Ja, weiß worauf du hinaus willst, setzt aber voraus, dass klar geregelt ist welche Lizenz benötigt wird um

    ...wo auch immer zu fliegen 

    ...welche Registrierung auch immer

    ...welcher Wohnsitz auch immer 

    ...mit welcher Versicherung auch immer 

    ...unter welchen Bedingungen eine Einrüstung technischer Upgrades erfolgt

    Nur um ein paar Themen zu nennen. Das meine ich mit vermeintlicher Lösung. 

    Für ein ruhiges Gewissen super und praktisch wird das nicht gechallanged. 

    Denke da gehen die Interpretation auseinander 

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  • francop schrieb:
    Denke da gehen die Interpretation auseinander 
    In Bezug auf F-Lizenz und dann mit Hauptwohnsitz in D in Deutschland rumfliegen ist das irgendwie ziemlich unklar. In der NfL 1-415-15 ist der Absatz (4), welcher das bisher ausschloss, ja gestrichen worden. Keine Ahnung ehrlich gesagt, ich beschäftige mich aus naheliegenden Gründen (betrifft mich eh nicht) auch nicht weiter damit.

    Chris

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  • TobiasM schrieb:
    Ich werde berichten :-)
    Ja, mach mal!

    Und vergiß nicht 2 Paßbilder und Kopien von deinen Scheinen und dem Medical mitzubringen. Dann kann dort alles fertig gemacht werden. Ich hatte damals keine Paßbilder dabei und habe deshalb alle Unterlagen mit nach Hause gekriegt und mußte sie dann selber verschicken. Und vergiß auch nicht die Anmerkung, daß die Lizenz zu Dir geschickt werden soll. Ansonsten schickt die Behörde die Lizenz an die Flugschule.

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  • playman schrieb:
    Rein rechtlich darfst Du mit BZF1 und LP englisch nicht an French-only-Plätzen landen.
    sicher??
    Du mußt es halt hinkriegen aber brauchst Du auch einen Zettel?
    --
    Im Umkehrschluß: bei uns gibt es ja auch  ′deutsch-only′  Plätze. Braucht dann ein landewilliger Franzose (oder Algerier) ein deutsches LP oder eine dt. Lizenz? Schwer vorstellbar.

    OK, bei ′unseren′ Plätzen ist ′deutsch only′ möglicherweise nicht ausdrücklich veröffentlicht, im Gegensatz zu FR.
    Viell. ist das der wesentliche Unterschied?

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  • Maraio schrieb:
    OK, bei ′unseren′ Plätzen ist ′deutsch only′ möglicherweise nicht ausdrücklich veröffentlicht
    Steht da nicht (de) bzw. (de/en) hinter der Frequenz in der Anflugkarte?
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  • Maraio schrieb:
    OK, bei ′unseren′ Plätzen ist ′deutsch only′ möglicherweise nicht ausdrücklich veröffentlicht, im Gegensatz zu FR.
    Viell. ist das der wesentliche Unterschied?
    Steht z.B.  in der Sichtanflugkarte der AIP, oben rechts, neben der Frequenz.
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  • Gerade auf FB dass hier aufgeschnappt....huch...wäre ja doof, wenn die Schweiz andere als europäisch harmonisierte Lizenzen nicht mehr anerkennt

    https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2021/63/de?fbclid=IwAR2vP6iygBf1pG4JRDP3Hd0lfFpY3sTPsBoTaNNkY_idQG62WBO1D8Y49soh

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  • Inwiefern erkennt das BAZL ausländische Lizenzen nicht an?


    Chris

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