Soweit ich gesehen habe, sind die Französischkenntnisse völlig egal, da er einen PPL-A hat und somit lediglich eine Art Checkflug mit Lehrer durchführen muss. Theorie wird entsprechend nicht mehr benötigt.
Stimmt soweit. Theorie wird nicht verlangt, nur ein Checkflug mit dem Fluglehrer. Aber im Schein gibt es noch den Eintrag
"Radiotéléphonie en langue française". Den erhält man natürlich nur, wenn man den Flugfunk in französisch halbwegs kann.
Steht bei mir nicht so, der Eintrag ist nicht an eine Sprache geknüpft. Sowas wie BZF1 und 2 (Flugfunk aufgeteilt in Englisch und Landessprache) gibt es in F nicht.
Krieg′s leider nicht hin ein Foto einzustellen, aber in meinem Schein steht′s exakt so:
"Radiotéléphonie en langue française"
Mein Schein ist vom 2.12.2020. Bei Dir das waren noch die goldenen alten Zeiten!
Und gibt es dann auch einen Eintrag für Funken auf Englisch?
Chris
Hallo zusammen,
bei meiner Lizenz von 2014 ist dort kein kein Eintrag vorhanden
Grüße
Martin
Und wie fliegt und funkt der Franzose dann legal im nicht französischsprechenden Ausland? Könnt Ihr das bitte mal bei der Flugschule nachfragen?
Chris
Einen Eintrag für Englisch gibt es nicht in der Lizenz. Um legal englisch funken zu dürfen, braucht man die language proficiency für Englisch. Und in Deutschland zusätzlich noch das BZF1.
Um als Ausländer in Frankreich französisch funken zu dürfen, braucht man vermutlich auch die LP für französisch. Der Eintrag im Schein ist dann quasi das französische BZF.
Ich frage mal beim FFPLUM nach, das wäre eine grosse Änderung in den letzten Jahren, die an mir vorbeigelaufen ist.
Chris
Ja, bitte, mach das mal, das interessiert mich sehr. Habe selber kein französisches LP, würde die Prüfung dazu vermutlich auch nicht bestehen, da mein Sprachniveau wahrscheinlich nicht ausreicht.