Werner1966 schrieb:Ich glaube der FL kannte einfach die Maschine!
Was hat der FL bemerkt?
Hugo schrieb:Kann sein, dass er die Geschichte der Maschine kannte, was im Hinblick auf die Sache aber vollkommen egal ist.
Werner1966 schrieb:
Was hat der FL bemerkt?
Oh man....schöne Kacke....bin da bei dir, das gehört sich nicht.
Aus der Anzeige kann ich allerdings nicht explizit unfallfrei rausgelesen.
Hattest du konkret gefragt warum Prop und Fahrwerk getauscht wurden? Und gab es da eine Antwort drauf?
(Ein Fahrwerk ist ja eher untypisch bzw ein Tausch kann auf ein strukturelles Problem hindeuten)
Hätte auch erwartet, dass es einen Befundbericht sowie Rep.und Prüf-Bericht in der Akte gibt...auch nicht ganz ohne: Denke wenn der Prop Bodenkontakt hatte sind einige Dinge am Motor/Aufhängung bzw Getriebe zu checken
Wird glaube ich rechtlich spannend und ich wünsche viel Erfolg. Hatte vor dem Lesen der Annonce gedacht das wäre eindeutiger...
Aber: Eine vernünftig durchgeführte Reparatur (insbesondere durch einen Fachbetrieb) braucht einen eigentlich nicht das Vertrauen ins Flugzeug zu nehmen...wenn dir dein Anwalt jetzt nicht aus strategischen Gründen rät den Flieger stehen zu lassen dann setzt dich rein.
Und: Ich würde ihn fragen, ob für euer Verfahren vielleicht diese Forumsdiskussion nicht eher auch kontraproduktiv sein könnte...das wäre dann schade und doppelt frustrierend
francop schrieb:Reinsetzen ja, keinesfalls fliegen.
wenn dir dein Anwalt jetzt nicht aus strategischen Gründen rät den Flieger stehen zu lassen dann setzt dich rein.
Chris
Chris_EDNC schrieb:Konnte nicht rauslesen, dass der Flieger aktuell nicht lufttüchtig ist, oder warum nicht fliegen?
Reinsetzen ja, keinesfalls fliegen.
francop schrieb:Neben weiteren Kernaussagen zum Angebot war unter der Rubrik Unfallakte war "nein, unfallfrei" explizit als Beschaffenheit angegeben.
Aus der Anzeige kann ich allerdings nicht explizit unfallfrei rausgelesen.
Bei Unfallakte stehen dem Inserenten im Auswahlmenue folgende Optionen zur Verfügung
Der Verkäufer hat wider besseren Wissens aktiv b) "nein, unfallfrei" ausgewählt um damit sein Angebot interessanter zu machen. Man spricht von einer arglistigen Täuschung, wenn jemand vorsätzlich bei jemand anderem einen Irrtum erzeugt, um diesen zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. (Betrug)
In diesem Kontext las sich die Beschreibung für mich dann so, als handele es sich um ein gepflegtes Flugzeug bei dem im laufe der Jahre viele Teile "erneuert" wurden.
Schon die Auswahl der benutzten Vokabel - erneuert anstatt repariert - entlarvt den Verkäufer und seine Absichten. Ich hielt es für durchaus normal, dass nach 22 Jahren und zahllosen Landungen auch einmal ein Fahrwerk "erneuert" werden muss, weil es Risse hat, oder weil Väterchen Rost sein Unwesen trieb. Warum sollte ich sollte ich also nachfragen, der Flieger war ja "unfallfrei".
Misstrauisch wäre ich aber sicher geworden, wenn er geschrieben hätte, dass das Höhenleitwerk und die Einstiegshilfen "erneuert" wurden. Da liegt selbst bei einem Anfänger wie mir die Vermutung nahe, dass es ein Unfallgeschehen gab.
Von diesen "Erneuerungen" findet sich im Beschreibungstext aber nichts. Es sei denn, dass er diese erkennbaren Unfallschäden unter "Und Einiges mehr" subsumiert hat.
Mag sein, dass diese Diskussion meinen Interessen in dem Verfahren schadet. Aber alle notwendigen Beweise liegen vor und die Rechtssprechung ist diesbezüglich glasklar. Hätte ich irgendwelche Zweifel, würde ich das Risiko auf den Verfahrenskosten sitzen zu bleiben nicht eingehen, die sich inzwischen auf ca. 10.000,-- EUR belaufen. Und nachdem der ertappte "Verkäufer" offensichtlich soweit gehen will seine Ehefrau zur Falschaussage zu bewegen um seine Beute behalten zu dürfen, tendiert meine Beißhemmung inzwischen gegen null. Wenn es sein muss, werde ich bis zum OLG gehen.
Meine Intension ist es mit diesem Beitrag zu erreichen, dass vielleicht ein paar potentielle Käufer beim Erwerb ihres Fliegers etwas weniger blauäugig auf die Seriosität des "Sportfreundes" vertrauen, als ich es tat.
francop schrieb:Weil das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Wie oben schonmal geschrieben würde einem bei Rückabwicklung jede seit Kauf geflogene Stunde in Rechnung gestellt.
warum nicht fliegen?
Chris
...nur interessehalber, wie ist denn die JNP nach der Reparatur abgehandelt worden? Man kann was auf dem Nachprüfschein und dem Prüfbericht eintragen aber ob es relevat ist, keine Ahnung
pepino schrieb:
...nur interessehalber, wie ist denn die JNP nach der Reparatur abgehandelt worden? Man kann was auf dem Nachprüfschein und dem Prüfbericht eintragen aber ob es relevat ist, keine Ahnung
[X] in einer umfassenden Nachprüfung
[X] nach einer großen Reparatur
... lufttüchtig
2. Art und Umfang der Reparatur oder Änderung:
Hauptfahrwerk, re. Höhenruder, Prop
- Umfassende Nachprüfung nach Wiederinstandsetzung.
- Umfangreiche Befund- und Arbeitsberichte durch die sich zweifelsfrei die Beschaffenheit "unfallfrei" widerlegen lässt.
Das die Maschine nach der Reparatur als lufttüchtig erklärt wurde ist irrelevant. Ein Auto ist nach einer Reparatur größeren Reparatur ja auch wieder fahrtüchtig und bekommt vom TÜV die Plakette. Trotzdem ist und bleibt es ein Unfallfahrzeug.
Du hast in der Akte einen Prüfbericht, in dem explizit "nach großer Reparatur" angekreuzt ist?
Na das ist spannend.
Übrigens kann es durchaus passieren, dass der Vorfall zwar als Störung, aber nicht als Unfall gewertet wird.
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