Stylus 15 schrieb:Was ist der Prüfbericht Wert, wenn selbst falschrum montierte Fahrwerksbeine nicht auffallen....
und das ist genau die große Hürde, denn die JNP ist, einem unkundigen Richter vorgetragen, von reichlichem Gewicht
Wäre ich der Prüfer, freiwillig würde ich nicht vor Gericht erscheinen.
Deinen übrigen Gedankengang verstehe ich nicht. Der Flieger hatte einen erheblichen Schaden. Dieser war für einen Laien nicht offensichtlich (versteckt unter Pfuschreparatur). Und das bei einem Flugzeug, in dem auch Passagiere befördert werden. Ich weiss, vor Gericht und auf hoher See, aber....
Chris
Dann ist ja alles gut, macht man.
Gruß - Wolfgang
Stylus 15 schrieb:
Also Käufer, naiv,
naiv ja, aber nicht dumm. Nochmal wird der Typ mich nicht hinter die Fichte führen. Den vermeintlichen Fliegerfreund mag ich unterschätz haben. Das wird mir bei einem ausgemachten Gegner ganz sicher nicht passieren.
technisch gering vorgebildet
In Bezug auf Flugzeugtechnik richtig. Meine Kernkompetenzen liegen sicher woanders, aber meine technischen Kenntnisse sollten dennoch ausreichen, um mich fachlich fundiert zur Wehr zu setzen zu können. Um ganz sicher zu sein, werde ich einen Gutachter beauftragen, damit er meinen Zottel mal ganz genau unter die Lupe nimmt.
Preis ohnehin sehr gering
Sagt wer?
Der Flieger lag eher über vergleichbaren Angeboten unfallfreier 601. Just wird bei Flugzeuigmark.de und Helmut eine vergleichbare - eher bessere - 601 angeboten. Der Preis war in der beworbenen Beschaffenheit aber OK für mich.
Hattest du nicht weiter oben den Wertverlust und die dilettantisch ausgeführten Reparaturen auf 40-60 % taxiert?
Stimmig im Sinne von eine durchgehende Argumentation zwischen Prüfer, Verkäufer und Ehefrau.Naja, die Korrespondenz mit dem Verkäufer, Musterbetreuer, der BfU und dem Prüfer u. a. stellen sich alles andere als stimmig dar. Die Rolle der plötzlich auf dem Spielfeld erscheinenden Ehefrau ist wohl auch leicht durchschaubar. Mal gucken was von der Stimmigkeit der Zeugen nach der Belehrung über ihre Aussage- und Wahrheitspflicht noch übrig bleibt. Immerhin stehen hier ein paar Dinge im Raum, für die sich ein Staatsanwalt durchaus interessieren dürfte.
herrma schrieb:Tja, das habe ich auch nicht geschrieben, also können wir uns die Ausführungen dazu sparen.
naiv ja, aber nicht dumm
herrma schrieb:Postbote hatte ein Angebot zitiert mit 26.500. Das halte ich für "gering".
Preis ohnehin sehr gering
herrma schrieb:Nochmal, du vermischt Aussagen unterschiedlicher Parteilichkeit und die Gegenseite wird keinesfalls unstimmige Positionen verketten.
Naja, die Korrespondenz mit dem Verkäufer, Musterbetreuer, der BfU und dem Prüfer u. a. stellen sich alles andere als stimmig dar
Aber wie schon gesagt, ihr werdet es schon machen und es wird bestimmt alles gut. Wenn es klappt, hören wir sicher wieder von dir.
Gruß
Wolfgang
Stylus 15 schrieb:DER Preis ist nicht "gering", der Flieger ist geradezu nachgeschmissen worden!!!
Postbote hatte ein Angebot zitiert mit 26.500. Das halte ich für "gering".
Bei der Zeugenaussage der Ehefrau darf man nicht vergessen, dass es sich ohne Ehevertrag um eine Zugewinngemeinschaft handelt und somit auch das finanzielle Interesse der Ehefrau unmittelbar betroffen ist.
Ich nehme mal an, dass der Vorbesitzer den Flieger behalten hätte, wenn die Räder richtigherum montiert wären und ihm nicht immer der Schweiß auf der Stirn stehen müsste, wenn mit DER Fahrwerksgeometrie gerollt werden soll. Wenn er das mit den falsch herum montierten Rädern erfährt, wir er sich sicher die Krätze ärgern... :-)
Aber abgesehen davon bekomme ich den Eindruck, dass hier nur jemand seinem Ärger Luft machen wollte, zumal gut gemeinte Hinweise auf Stolperfallen schlicht ignoriert oder schlimmstenfalls als Angriff gewertet werden. Ich schließe mich Stylus 15 an und warte jetzt einfach mal ab.
Gruß Lucky
Mr. Lucky schrieb:Nein, der Preis war und ist marktüblich für eine unfallfreie 601
DER Preis ist nicht "gering", der Flieger ist geradezu nachgeschmissen worden!!!
Aber abgesehen davon bekomme ich den Eindruck, dass hier nur jemand seinem Ärger Luft machen wollte, zumal gut gemeinte Hinweise auf Stolperfallen schlicht ignoriert oder schlimmstenfalls als Angriff gewertet werden.Mein Ärger ist längst verfolgen - ich habe schon Schlimmeres erbebt.
Mr. Lucky schrieb:Ich wäre da gar nicht so sicher, dass das so schlecht ist.
Ich nehme mal an, dass der Vorbesitzer den Flieger behalten hätte, wenn die Räder richtigherum montiert wären und ihm nicht immer der Schweiß auf der Stirn stehen müsste, wenn mit DER Fahrwerksgeometrie gerollt werden soll.
Kann man bei jedem Fahrrad so sehen...
Steffen_E schrieb:Hmmm... stimmt. Aber kann man ein Fahrrad mit dem Flieger vergleichen? Bei ′nem Fahrrad lege ich mich in die Kurve. Beim Flieger am Boden nicht. *grübel*
Kann man bei jedem Fahrrad so sehen...
Kann man an jedem Einkaufswagen sehen. :-)
Da bewege ich mich jetzt auf für mich zu dünnem Eis.
Mr. Lucky schrieb:Was die Funktion eines Nachlaufes und eines Lenkkopfwinkels betrifft schon :-)
Aber kann man ein Fahrrad mit dem Flieger vergleichen?
Nur dass man an einigen Stellen etwas andere Funktionsziele hat.
Ich möchte jedenfalls drauf wetten, dass die nach vorne stehende Gabel tatsächlich das bessere Rollverhalten ergibt...
Kann man an jedem Einkaufswagen sehen. :-)
Das gibt dann Bugradflattern ;-)
Ich hasse Bugradflattern am Einkaufswagen. Versaut einem das ganze Einkaufserlebniss.
Kann beim Taildragger nicht passieren. Da flattert dann der ganze Flieger um die Hochachse.
Zurück zum Thema: es gibt doch mit 100%er Wahrscheinlichkeit ein Bauhandbuch, in dem explizit die richtige Einbaulage dokumentiert ist?
Gruß Raller
Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?
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