Vorsicht beim Flugzeugkauf

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  • Mr. Lucky schrieb:
    Die sagt auch nur aus, wie sie eingebaut sein SOLLEN und nicht, wie sie zum Zeitpunkt des Kaufs und der Übergabe eingebaut WAREN.
    Ich gehe mal davon aus, dass Fotos von vor Vertragsabschluss existieren...

    Chris

  • Stylus 15 schrieb:
    Nur mal zum Verständnis zum Flugverlauf: Er ist gestartet und nach Norderney geflogen. Dort wollte ist er mit abgestelltem Motor landen, wobei er sich das Fahrwerk abrasiert hat. Als er das bemerkte, hat er blitzartig den Motor angeworfen und ist durchgestartet, um dann nach Leer zu fliegen, wo er auf dem Bauch mit erneut abgestelltem Motor gelandet ist?
    Ich glaube, wir verzetteln uns hier zusehr in der Vorwegnahme dessen, was ein Richter erst bewerten soll. Damit er etwas bewerten kann, sollte der Ablauf, der zu unterschiedlicher bewertung führt, klar sein. Um nun Unfall oder Instandsetzung ohne Unfall, das soll ja erst der Richter beurteilen. Deswegen nochmal die Frage zum Ablauf wie oben zitiert. Irgendwas passt da nicht, oder?

    - Triebwerk abstellen
    - Landen
    - Fahrweg ist weg und wird in Norderney gelassen nebst auslaufender Bremsflüssigkeit*
    - blitzartig Triebwerk anlassen, Vollgas, durchstarten (Hängen noch Teile an den Bremsschläuchen?)
    - In Leer mit abgestelltem Motor auf dem Bauch landen.

    Das ist doch unrealistisch.

    Übrigens: Wenn eine FW Aufhängung zweierlei Positionen erlaubt, gibt es nur die Richtige und die Falsche und dann ist die Richtige Teil der Kit- oder Produktions-Doku.

    Gruß

    Wolfgang

    * Spätestens, wenn signifikante Teile eines Flugzeugs woanders gefunden werden als am eigentlichen Landeort, sollten erhebliche Zweifel berechtigt sein, den Vorgang NICHT als Unfall einzustufen.

  • Mal ne prinzipielle Frage: zählt bei euch in D die Ehefrau als Zeugin? Bei uns in A ist das (zumindest im Falle eines Autounfalles) aufgrund des entsprechenden Naheverhältnisses nicht so.

  • Der Vorwurf scheint je zwei Säulen zu haben:
    1. Vortäuschung einer Eigenschaft, die das Flugzeug nicht hatte: Unfallfrei. Dort scheint die Gegenseite den Standpunkt zu vertreten, dass es kein Unfall gewesen sei und der Umstand dem Käufer vor Zeugen mitgeteilt wurde, er also darm gewusst habe und in diesem Wissen kaufte.

    2. Unglücklicherweise wird der Vortrag vermengt mit der Mängelrüge und beides miteinander verwoben.

    Tatsächlich sind es aber beides Sachkomplexe, die tatsächlich zum Nachteil des Klägers kollabieren können. Wenn die Beklagte glaubhaft versichern kann, dass die Mängel und der Unfall kommuniziert wurden UND sich dieser Umstand in einem signifikanten Preislachlass ausgedrückt hat, kommt der Richter ggf. zu der Auffassung, der Kläger hätte möglicherweise wissen können (Aussage gegen Aussage gegen Wortlaut des Kaufvertrags - steht da irgendwo Unfallfrei?) und hat im Wissen darum den Preis reduziert. Dem eigentlichen Vertrag wird eine ganz erhebliche Wichtigkeit zukommen, denn eine Annonce in einem Magazin ist maximal ein Angebot und hat keine Wirkung. Wirkung hat nur der Vertrag. Wenn in der Anzeige unfallfrei steht, im Vertrag aber verkauft wie besehen, wird durch das Fehlen von Unfallfrei im Vertrag nicht der Wortlaut der Anzeige ersatzweise hinzugezogen. Was also steht im Vertrag?

    Gruß

    Wolfgang

  • look696 schrieb:
    Mal ne prinzipielle Frage: zählt bei euch in D die Ehefrau als Zeugin? Bei uns in A ist das (zumindest im Falle eines Autounfalles) aufgrund des entsprechenden Naheverhältnisses nicht so.
    Die Ehefrau darf, sie kann, sie darf aber nicht müssen und das Zeugnis wird im Zweifel milder gewertet. Hängt auch ovn der Verfahrensart ab. Zivil- oder Strafrecht.
  • Stylus 15 schrieb:
    Was also steht im Vertrag?
    Gute Frage.

    Chris

  • In I dürfen die Familienmitglieder gar nicht im Strafverfahren aussagen, ausser es handelt sich um eine Familienangelenheit. 

    Im Zivilverfahren schon. bei Gütergemeinschaft ist der Interessenskonflikt eindeutig. Bei Gütertrennung nicht ausgeschlossen. 


  • herrma schrieb:
    Bald fand ich auf Flugzeugmarkt.de ein lukratives Online-Angebot, das meinem Anforderungsprofil entsprach: Eine Zodiac 601D, preislich im Budget, explizit als “unfallfrei” beworben und dem Beschreibungstext war zu entnehmen, dass es sich bei dem Flieger offensichtlich um ein Top-Angebot handelte

    Tja,

    ich kann in der Anzeige nichts von "unfallfrei" lesen.

  • Stylus 15 schrieb:
    Irgendwas passt da nicht, oder?

    - Triebwerk abstellen
    - Landen
    - Fahrweg ist weg und wird in Norderney gelassen nebst auslaufender Bremsflüssigkeit*
    - blitzartig Triebwerk anlassen, Vollgas, durchstarten (Hängen noch Teile an den Bremsschläuchen?)
    - In Leer mit abgestelltem Motor auf dem Bauch landen.

    Das ist doch unrealistisch.

    Hat bisher nur herrma unterstellt.

    Der Vorbesitzer wird beim Landeversuch auf Nordeney sich die Räder weggeknackst und geich wieder hochgezogen haben (natürlich mit laufendem Motor). Dabei wird er die Räder verloren haben (vermutlich wegen Seitenwind abgeschert). Hätte der Prop da schon Grundberührung, wäre er wohl kaum von dort wieder nach Hause gekommen.

    Erst zu Hause wird er im Endanfug den Motor abgestellt (sonst wären wohl tatsächlich alle drei Blätter geschreddert) und zumindest nach den Fotos zu urteilen die Landung auf den Fahrwerksstümpfen (nicht direkt auf dem Bauch) gemeistert haben.

    Gruß Lucky

  • Postbote schrieb:
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