Vorsicht beim Flugzeugkauf

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  • francop schrieb:
    Natürlich sind die Gerichte überlastet und die Verteidiger wissen genau, dass durch Masse an Info`s das System an die Grenzen kommt.    

    Ja, wenn man sie gewähren lässt. Quasi die gesamte Klageerwiderung besteht aus sinnlosem Gequatsche, dessen einziger Sinn darin wohl darin besteht, dass Gericht zu verwirren und vom Kern der Klage abzulenken. Aber du kannst sicher sein, dass wir dem Schnacker und seinen Kumpanen das nicht durchgehen lassen werden. 

    Einige Beispiele habe ich ja schon gepostet.
    Hier eine weitere Kostprobe. Es steht geschrieben, dass mittels Sachverständigengutachten bewiesen werden soll, das der Propeller keinerlei Bodenberührung hatte, obwohl im Befund- und Arbeits- und Prüfbericht das Gegenteil klar dokumentiert ist.

    Zitat aus der Klageerwiderung

    "Tatsächlich hat der Beklagte vor der Landung den Motor abgestellt. Bei laufendem Motor wären alle drei Blätter des Propellers abgescherrt worden."

    Zitat Ende


    Demnach hat er vor dem Landeversuch auf Norderney den Motor abgestellt, wahrscheinlich um Sprit zu sparen. Oder verdrängt er einfach die beinahe Katastrophe auf Norderney, bei der er sich und seiner Frau fast die Karten gelegt hat. Oder will er einfach nur Verwirrung stiften, denn die Motorabschaltung erfolgte ja erst bei Notlandung in Leer.

    Gruss
    herrma





  • Nur mal zum Verständnis zum Flugverlauf: Er ist gestartet und nach Norderney geflogen. Dort wollte ist er mit abgestelltem Motor landen, wobei er sich das Fahrwerk abrasiert hat. Als er das bemerkte, hat er blitzartig den Motor angeworfen und ist durchgestartet, um dann nach Leer zu fliegen, wo er auf dem Bauch mit erneut abgestelltem Motor gelandet ist?

    Gruß

    Wolfgang

  • Stylus 15 schrieb:
    Nur mal zum Verständnis zum Flugverlauf: Er ist gestartet und nach Norderney geflogen. Dort wollte ist er mit abgestelltem Motor landen, wobei er sich das Fahrwerk abrasiert hat. Als er das bemerkte, hat er blitzartig den Motor angeworfen und ist durchgestartet, um dann nach Leer zu fliegen, wo er auf dem Bauch mit erneut abgestelltem Motor gelandet ist?
    Das sollte mal verfilmt werden. Gerührt und nicht geschüttelt......

  • Googelt mal Bagatellschaden und auch Unfall. 

    (Da steht nichts von Lackschaden) 

    Ich sehe hier mindestens zwei Gewinner. Das sind die professionellen Anwälte, Gutachter etc. Nachdem Geld immer ein nullsummen Spiel ist, zahlt jemand die Zeche. Deswegen ist auch hier ein schlechter direkter und schneller Kompromiss besser als ein Verfahren. Man lebt nur einmal. 

    Selber war ich in meiner jugend mal in einem Autounfall verwickelt. Mein Anwalt sagte das ich etwa heutige 12000€ mehr zu kriegen hätte. Privat bot mir die Versicherung der Gegenseite 5000€ an. Dummerweise hab ich nicht verhandelt, aber weiter prozessiert. Ich habe gewonnen und nach jahren das Geld gekriegt. Heute bin ich der Meinug das ich besser getan hätte die 5000 auf etwas mehr aufzuhandeln und abzuschliessen. Fertig ende. Es kann ein neuer Kapitel beginnen. 

  • Hauptsache ist, dass Dein Rechtsanwalt Pilot und der Technik zugeneigt ist. Fliegende Juristen gibt es so einige.

  • 924driver schrieb:
    Hauptsache ist, dass Dein Rechtsanwalt Pilot und der Technik zugeneigt ist. Fliegende Juristen gibt es so einige.
    Du machst mir Angst. ;-) 

    Ich denke meine Anwältin ist anderen Dingen mehr zugeneigt. Was mich hoffen lässt ist, dass ich den Schreiben der Anwältin der Gegenseite entnehme, dass auch deren technisches Verständnis alles andere als umfassend zu sein scheint. 

    Bleiben noch der Beklagte, die Zeugin und die Richterin und mit denen ich es zu tun haben werde. Und da stehen meine Chancen doch gar nicht schlecht, obwohl meine physikalisch-technischen Kenntnisse durchaus besser sein könnten.  ;-)

    Spaß beiseite:
    Es geht nicht um technische Fragen, sondern allein um die Frage ob mein Rücktritt vom Kauf gem. § 434  S. 1.3 BGB rechtmäßig ist. Sollte das Gericht anderer Auffassung sein, habe ich hilfsweise den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung im Sinne des § 123 BGB angefochten. 

    Inwieweit die Angelegenheit strafrechtliche Konsequenzen für den Verkäufer und die anderen Beteiligten haben wird, steht auf einem anderen Blatt.

     









  • herrma schrieb:
    habe ich hilfsweise den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung im Sinne des § 123 BGB angefochten. 
    Wenn Dein Gegner und Sein Anwalt auf Zack sind kannst Du Dir den übers Bett nageln.

    Was antwortest Du denn dem Richter wenn Er Dich folgendes fragt:

    "Sie haben doch studiert und dürften doch wenigstens eine etwas höhere Bildung haben, warum haben sie denn den Flieger mit der offensichtlich zu sehenden Beule in der Cowling und mit kaputten Instrumenten gekauft und wenn ich mir die Bilder so ansehe, erkenne ich keinen kaputten Propeller."

    Ist aber eigentlich auch egal, Du reagierst hier ja sowieso auf keinerlei Kritik, wenn man Dich so hört könnte man denken, Dein Gegner und Sein Anwalt wären völlig blöd und eigentlich bräuchte man kein Verfahren weil Du es ja sowieso schon gewonnen hast.

    Übrigens, ja ich sehe auch, daß die Radgabeln falsch eingebaut sind, wenn der Prüfer und der Mechaniker behaupten, daß die Dinger richtig eingebaut waren, wirst Du nichts dagegen setzen können.

    Das gibt erst eine Gutachterschlacht und anschließend gibts einen Vergleich weil man das alles nicht so richtig mehr feststellen kann, da kannst Du dann hoffen, daß Deine Rechtsschutzversicherung bezahlt.

    Die Einzigen denen das alles völlig egal ist sind die Anwälte, denn die bekommen leider immer ihr Geld.

  • Postbote schrieb:
    Übrigens, ja ich sehe auch, daß die Radgabeln falsch eingebaut sind, wenn der Prüfer und der Mechaniker behaupten, daß die Dinger richtig eingebaut waren, wirst Du nichts dagegen setzen können.
    Ausser die Herstellerdoku halt...

    Chris

  • Postbote schrieb:
    warum haben sie denn den Flieger mit der offensichtlich zu sehenden Beule in der Cowling und mit kaputten Instrumenten gekauft
    Achja, die Masche hat meine Gegenseite auch versucht (klassische Nebelkerze). Ohne Erfolg, das Objekt besass die wesentliche und vertraglich zugesicherte Eigenschaft „Unfallfrei“ nicht und damit war der Kittel geflickt.

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Ausser die Herstellerdoku halt...
    Die sagt auch nur aus, wie sie eingebaut sein SOLLEN und nicht, wie sie zum Zeitpunkt des Kaufs und der Übergabe eingebaut WAREN.
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