Vorsicht beim Flugzeugkauf

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  • herrma schrieb:
    Der Flieger wurde belegbar als "unfallfrei" auf Flugzeugmarkt.de beworben.
    Bei Autos ist es sogar so, dass wenn nichts angegeben wird, das Auto automatisch als unfallfrei gilt. So war es bei mir damals, der Verkäufer hat dumm aus der Wäsche geguckt. Man muss als Käufer auf den Vorschaden hingewiesen werde, ohne Diskussion. Und zwar schriftlich. Die Ehefrau kann daheim bleiben und Wäsche waschen, wäre sinnvoller.


    Chris

  • loddel schrieb:
    Weihnachtsfeier am 7.12.?
    Danke für die guten Wünsche Loddel :-) 
    Auch wenn man manche Urteile wirklich nicht mehr nachvollziehen kann, habe ich immer noch Vertrauen in unsere Justiz. In dieser Kausa dürfte es aber wohl keine zwei Meinungen geben. Aber ...

    PS
    Falls nichts dazwischen kommt, habe ich die Teilnahme an der Wf fest eingeplant. Kannst du mir ein Hotel in der Nähe empfehlen?

  • Hallo,

    Wenn die Ehefrau aussagt wie geschrieben, dann kann dein Anwalt sie anzeigen wegen Prozessbetrug.

    Ich hatte mal einen ähnlichen Fall in einer KFZ unfallsachache.

    Viel Erfolg

    Hermann

  • Hi,

    ich suche aktuell auch ein UL und dabei wurde mir deine Geschichte auch zugetragen.

    Ich kann mir kaum denken, dass die Ehefrau nach Belehrung überhaupt aussagt.

    Ihre Glaubwürdigkeit ist eh anzuzweifeln, wenn du dagegen die Anzeige ausgedruckt hast.

    Ich persönlich würde bei einer solchen Dreistigkeit sicher anzeige erstatten.

    Auf jeden Fall wünsche ich dir das nötige Glück.

  • Chris_EDNC schrieb:
    Die Rechtslage sollte ähnlich der beim Autokauf sein. Der Verkäufer hat demnach keine Chance. Anzeige wegen Betrug würde ich in jedem Fall stellen bei der Schadenshöhe.
    Wenn es so ähnlich läuft wie beim Autokauf, kann sich der Verkäufer ggf. darauf berufen, daß er selber nichts von den Vorschäden wußte.

    Ich habe es bei allen meinen PKWs ja selber erlebt. Jeweils wenige Wochen nachdem ich die PKWs beim VW-Händler auf den Hof gestellt hatte, um sie unter Zuzahlung gegen ein Neufahrzeug zu tauschen, sind die Fahrzeuge wieder aufgetaucht und die neuen Eigentümer haben mich angerufen, weil mein Name der letzte (und einzige) im Fahrzeugbrief war. Die Frage war immer, ob der Wagen wirklich unfallfrei wäre, weil diese und jene Schäden dran wären. Meine Antwort war stehts die Gegenfrage, was sie denn von einem Fahrzeug erwarten würden, das mehr als 500tkm auf der Uhr hat? Ich verkaufe doch kein Fahrzeug, das noch fährt.

    Lange Rede gar kein Sinn: In den wenigen Wochen wurde jedes der Fahrzeuge mehrfach zwischen verschiedenen Händlern verkauft. Am Ende war nicht mehr feststellbar wer in der ganzen Kette der Händler die Mängel unterschlagen und den km-Stand zurückgedreht hatte. Der letzte Händler in der Kette hatte das Fahrzeug immer selber im guten Glauben gekauft und war damit nicht zu belangen.

    Daher muß ich mich leider @MichaelKu anschließen. Eigentlich kann man nur neu kaufen und dann fliegen bis bei der Maschine bzw. bei dem PKW gar nichts mehr geht. Bei Autos mache ich das auch so, auch wenn der Wertverlust im ersten Jahr Wahnsinn ist. Vielleicht käme bei Euch ja auch anstatt einer Gebrauchtmaschine ein Bausatz in Betracht, um die Kosten etwas runterzubekommen?

  • Der Verkäufer war nachweislich bei dem Unfall der Pilot. Da wird es ihm schwer fallen sich auf die Hasenposition zurück zu ziehen.

  • cbk schrieb:
    Wenn es so ähnlich läuft wie beim Autokauf, kann sich der Verkäufer ggf. darauf berufen, daß er selber nichts von den Vorschäden wußte.
    Das hilft dem Verkäufer garnix. Er hat die Unfallfreiheit vetraglich zugesichert. Wenn sich das als falsch herausstellt, kann der Vertrag rückabgewickelt werden. Da kann er 100x sagen, dass er von nix wusste und das kann vielleicht auch stimmen, hilft ihm aber nix.

    Chris

  • Chris_EDNC schrieb:
    Er hat die Unfallfreiheit vetraglich zugesichert.
    Mhh..., das steht doch im Kaufvertrag und nicht nur in der Anzeige, oder?

    Chris

  • Angaben, die der Verkäufer eines Fahrzeugs in einem Internetinserat macht und die er vor Abschluss des Kaufvertrages nicht berichtigt, führen grundsätzlich auch dann zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB, wenn sie im schriftlichen Kaufvertrag nicht mehr „auftauchen“. Für eine Berichtigung ist erforderlich, dass der Käufer, der im Regelfall technischer Laie ist, aufgrund eines Gesprächs mit dem Verkäufer oder einer Besichtigung des Fahrzeugs mit zumutbarem Aufwand erkennen kann, inwieweit die Angaben im Internetinserat nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

    Einem Käufer kann es im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt. Grob fahrlässig i. S. des § 442 I 2 BGB handelt ein Käufer vielmehr erst, wenn die ihm bekannten Tatsachen den Schluss auf mögliche Mängel so nahe legen, dass es unverständlich erscheint, dem entsprechenden Verdacht nicht weiter nachzugehen.

    Nach einem mangelbedingten Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag sind sämtliche Rückgewähransprüche einheitlich dort zu erfüllen, wo sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet.

    Quelle: 
    https://autokaufrecht.info/2016/08/beschaffenheitsvereinbarung-aufgrund-von-angaben-in-einem-mobile-de-inserat/

  • Von meiner Seite auch viel Glück bei deiner Verhandlung.

    Leider steht auch aktuell wieder was beim UL-Marktplatz zum Verkauf,
    was mit diversen Superlativen als einwandfreies Fluggerät beworben wird und
    wo es jedoch von Juni 2019 im unvergesslichen Internet ein Bild gibt, wo eben jenes Fluggerät
    in einem Getreidefeld gelandet zu sehen ist.

    Nähere Angaben mache ich dazu nicht mehr, aber jetzt trotzdem die Frage,
    was man in so einem Fall machen soll, auch wenn man an einem Kauf nicht interessiert ist.
    Könnte ja vielleicht so manchem interessierten Kollegen ein Dilemma ersparen?

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