Transpondernutzung NfL 1-1687-19

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  • Mr. Lucky schrieb:
    dass es damit zusammenhängen könnte, dass Unachtsamkeit in etlichen Fällen nicht als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat geahndet wird. Mit den entsprechend weitreichenden Folgen
    Moin Lucky,

    ich persönlich finde es mental und faktisch nicht schwer, ein paar allgemein gültige Regeln einzuhalten. Und dazu gehört eben ein Mindestmaß an Achtsamkeit. Wie sonst auch im Leben. Insofern würde ich das vielleicht als Erklärung für Einige akzeptieren, aber keinesfalls als Rechtfertigung. Jedenfalls bin ich absoluter Hardliner in Sachen Transponder grundsätzlich einzuschalten. Denn zu oft sehe ich die "unsichtbaren" Kameraden dann erst im letzten Moment. Und ich habe gute Augen und eine gute Scanstrategie ;-) Nutzt nur manchmal nix....

    Thomas

  • Thomas, da sind wir auf einer Linie, der Transponder steht auch auf meiner Wunschliste ganz oben und wenn der mal drin ist, bleibt der auch eingeschaltet

    Ich versuche aus neutraler Position nur eine Erklärung für das Nichteinschalten zu finden: Wenn jemand noch mit Papierkarte navigiert, (mir würde sie aus dem Cockpit wehen und am Leitwerk hängenbleiben) halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass derjenige in ′ne ED-R reinsemmelt, weil er sich vertan hat. Zack, vorbestraft. Je nach Berufskategorie damit auch der Job weg. Das Leben, wie es bisher war, ist dann zu Ende, ohne dass jemand zu Schaden kam. Weil man sich beim Navigieren vertan und ′ne ED-R angekratzt hat. Vorbei mit Fliegen (höchstens noch auf die Schnauze...) :-/

    DAS ist das Problem, wie es "hob" auch schon oft kritisiert hat, was nur keiner hören will.

    Gruß Lucky

  • Mr. Lucky schrieb:
    Wenn jemand noch mit Papierkarte navigiert, ... halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass derjenige in ′ne ED-R reinsemmelt, weil er sich vertan hat. Zack, vorbestraft.
    Und du meinst wenn er seinen Transponder ausschaltet bleibt der Einflug oder zumindest seine Kennung unentdeckt?
  • Hallo Mr. Lucky und Thomas,

    Lucky, Deine Vermutung trifft sicher zu. Aber das ist sicher nicht der einzige Grund. Manche möchten auch ungern überwacht werden.

    Ich habe einen ADS-B Transponder in meinem Fluggerät und bin damit jederzeit und überall zu sehen. Das ist gewollt und auch gut so.

    Allerdings mußte ich kürzlich erfahren, daß einige super neugierige Neider dann die üblichen Plattformen nutzen, um herauszubekommen, wo ich gerade bin bzw. was ich dort wohl gemacht habe.

    Meist stört mich sowas nicht, sollen die doch mit ihrer Spannerei glücklich werden. Wenn Sie selbst kein eigenes Leben haben um selbst Trends zu setzen, dafür aber bei anderen "mitfliegen" müssen, sind sie doch nur selbst arm dran. Aber manchmal ist es eben nicht so schön, wenn andere mitbekommen, was Du gerade tust.

    Bis dato habe ich den Transponder immer angemacht, aber wenn das mit dem neugierigen Spannen so weitergeht, werde ich ihn auch sicherlich das eine oder andere Mal auslassen. Aus reinem Selbstschutz. Besonders dann, wenn man wohin fliegt, wo klar ist, was man dort wohl machen wird.

    Klar kann man sich in Flightradar und Co. sperren lassen, aber das geht nicht generell auf allen Plattformen. Die gibt es leider zuhauf im Internet. Und wenn Du Deine Daten auf der x-ten nicht gesperrt hast, bist Du für eifrige und neugierige Internetsucher zumindest dort doch wieder zu sehen. Leider wird seitens Webseitenanbietern mit Daten heute sehr - zu sehr - sorglos umgegangen ...

    Grüße

  • Der Leichtflieger schrieb:
    Aber manchmal ist es eben nicht so schön, wenn andere mitbekommen, was Du gerade tust.
    Du hättest Deiner Frau ja auch nicht zeigen sollen, wie das mit flightradar24 so funktioniert... *grins* 

    Der Leichtflieger schrieb:
    ... Besonders dann, wenn man wohin fliegt, wo klar ist, was man dort wohl machen wird.

    Öhmmm... jetzt hast Du MICH wiederum neugierig gemacht. WAS zum Kuckuck soll man WO machen??? (außer zu landen) *grübel*

    Gruß Lucky

  • Mr. Lucky schrieb:
    Wenn jemand noch mit Papierkarte navigiert,
    Ok. Die gibt es wohl noch hier und da.....
    Mr. Lucky schrieb:
    derjenige in ′ne ED-R reinsemmelt, weil er sich vertan hat. Zack, vorbestraft.
    Wenn er vernünftig mit Karte, Zirkel etc. den Flug vorbereitet hat, wird er wohl höchstens mal nen Rand ankratzen. Und ich glaube nicht, dass ein Richter das so kategorisch aburteilt. Die haben sicher Ermessensspielräume. 
    Der Leichtflieger schrieb:
    aber wenn das mit dem neugierigen Spannen so weitergeht, werde ich ihn auch sicherlich das eine oder andere Mal auslassen. Aus reinem Selbstschutz.
    Ist wohl eine Frage der Priorität. Mir wäre wichtiger, meine und die Sicherheit der Anderen so gut wie es geht zu erhöhen. Und das geht nur mit Transponder an. Außerdem gibst Du ein gutes Stück Sicherheit selber damit auf, wenn Du das Teil ausmachst.

    Gruß Thomas

  • Der Leichtflieger schrieb:
    Aus reinem Selbstschutz. Besonders dann, wenn man wohin fliegt, wo klar ist, was man dort wohl machen wird.
    Hmm,, dann haben sie Dich auf dem Sekundärradar trotzdem und können Deinen Flugweg aufzeichnen. Ich kenne einen Fall wo das LBA dann schon vor der Landung am betreffenden Platz war.........Der Kollege war in eine ED-R reingesemmelt und hatte den TRX aus....

    Trennt Euch einfach davon das ihr anonym in der Fliegerei unterwegs seid. Das mag im ersten Moment so erscheinen (wobei ich mich immer Frage wie jemand an meinen Namen über meine Kennung in FR24 kommen will/kann...DGSVO usw. ) aber wegen Flugleiterzwang/Flugbuchzwang seid ihr im Eskalationsfall so oder so gef... wenn es ein massives Problem gab z.B. Einflug in "C" 

    Wie gesagt, für den normalsterbichen ist mein Kennzechen so anonym wie mein Autokennzeichen. Erst mit viel Aufwand kann da jemand meinen Realnamen erhalten. Und pur die Tatsache das meine Kennung irgendwo rumgeistert, heist noch lange nicht das ich auch drin Sitze ;-)

  • Mr. Lucky schrieb:
    Je nach Berufskategorie damit auch der Job weg. Das Leben, wie es bisher war, ist dann zu Ende, ohne dass jemand zu Schaden kam. Weil man sich beim Navigieren vertan und ′ne ED-R angekratzt hat. Vorbei mit Fliegen (höchstens noch auf die Schnauze...) :-/
    "Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft. " Quelle

    Ich würde gerne eine Quelle genannt bekommen, bei dem jemand beim ersten Verursachen über diesen Rahmen verurteilt wurde.  

  • skyfool schrieb:
    Ich würde gerne eine Quelle genannt bekommen, bei dem jemand beim ersten Verursachen über diesen Rahmen verurteilt wurde.  
    Es gibt mehr als nur Vorbestraft zu sein. Im erweiterten Fü+hrungszeugnis stehen nicht nur Vorstrafen sondern auch "kleinere" Vergehen. Versuch mal mit solch einem "kleinen" Eintrag eine Anstellung zu bekommen zu der eine Sicherheitsüberprüfung nötig ist.

  • micbu schrieb:
    Versuch mal mit solch einem "kleinen" Eintrag eine Anstellung zu bekommen zu der eine Sicherheitsüberprüfung nötig ist.
    Bist Du schon mit diesem Problem konfrontiert worden? Kennst Du jemanden, für den das zutrifft ?

    Bernhard

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