Lieber Kollege maxmobil,
stimmt bzgl. Luftraum E leider nicht. Siehe nachstehend:
LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH
GEN 1.5-3
2.1.9. Sekundärrundsicht-(SSR)-Transponder 2.1.9. SSR Transponder
2.1.9.1. SERA.13001 Betrieb eines SSR-Transponders
2.1.9.1.1. Verfügt das Luftfahrzeug über einen betriebsfähigen
SSR-Transponder, hat der Pilot den Transponder während des
Fluges durchgängig zu betreiben, unabhängig davon, ob sich
das Luftfahrzeug innerhalb oder außerhalb eines Luftraums
befindet, in dem Sekundärrundsichtradar (SSR) für Zwecke des
Flugverkehrsdienstes verwendet wird.
Gruß, Georg