Transpondernutzung NfL 1-1687-19

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Lieber Kollege maxmobil,

    stimmt bzgl. Luftraum E leider nicht. Siehe nachstehend:

    LUFTFAHRTHANDBUCH ÖSTERREICH
    GEN 1.5-3

    2.1.9. Sekundärrundsicht-(SSR)-Transponder 2.1.9. SSR Transponder
    2.1.9.1. SERA.13001 Betrieb eines SSR-Transponders
    2.1.9.1.1. Verfügt das Luftfahrzeug über einen betriebsfähigen
    SSR-Transponder, hat der Pilot den Transponder während des
    Fluges durchgängig zu betreiben, unabhängig davon, ob sich
    das Luftfahrzeug innerhalb oder außerhalb eines Luftraums
    befindet, in dem Sekundärrundsichtradar (SSR) für Zwecke des
    Flugverkehrsdienstes verwendet wird.

    Gruß, Georg

  • Meine Antwort bezog sich auf "Mode S verpflichtend", und das ist es nur im LR E.

    AIP GEN 2.1.8.

  • Und Dein Zitat bedeutet "wenn betriebsbereit, dann einschalten", nicht "kein Flug ohne Transponder".

  • Lieber Kollege maxmobil,

    ich würde sehr gern einen der in diesem Forum leider so populären Wettbewerbe um die Interpretation von Worten vermeiden.

    Nach erneutem Studium der AIP - vielleicht können wir uns auf folgendes verständigen:

    - Es sind nur noch Mode S Transponder in Österreich zugelassen (Übergangszeit ging mit 2017 zu Ende).

    - Wer einen betriebsbereiten Transponder an Bord hat (das kann also nur noch ein Mode S sein), muß ihn immer und überall einschalten, d.h. in jedem Luftraum.

    - Nicht jedes Flugueug muß in Ö. einen Transponder an Bord haben. Man kann ohne Transponder in Ö. fliegen, solange man sich aus Luftraum E und höher sowie TMZ heraushält.

    Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden und gebe keinen Anlaß für Richtigstellungen.

    Gruß, Georg

  • "- Nicht jedes Flugzeug muß in Ö. einen Transponder an Bord haben. Man kann ohne Transponder in Ö. fliegen,"

    Genau, darum ging es mir ja in Beantwortung einer anders lautenden Aussage. Einflug ist auch ohne Mode S möglich.

  • maxmobil schrieb:
    AIP GEN 2.1.8.
    Hmmm ACG AIP 2.1 sind die benutzten Einheiten und die endet bei 2.1.3?
  • Es ist AIP GEN 1.5-2 und dort 2.1.8

    aber ich kann euch sagen, die ACG versteht den Text der AIP Flugzeugausrüstung als verpflichtend für Alle (Segelflugzeuge ohne Batterie ausgenommen)

    und die ACG meint AUCH im LR E ist mode-S verpflichtend. In allen anderen LR musste sowieso Mode-S.

  • Logisch betrachtet wäre dann der Text in der AIP Nonsens und eine TMZ überflüssig..

    Wozu TMZ wenn ohnehin überall Pflicht.

  • Servus miteinander, 

    genau das war auch vereinsintern unser Problem. Ich hab daraufhin nachgehakt beim DAeC, hier die Antwort:

    "Hab gerade mit Eike Novatschek vom DAeC gesprochen. Er sieht das Ganze ebenfalls in dem Kontext, dass Segelflugzeuge per se von der Transponderpflicht befreit sind (ausgenommen natürlich in Lufträumen, wo ein Transponder Pflicht ist). Daher empfiehlt er für den Segelflug weiterhin, den Transponder nur bei Bedarf einzuschalten. Allerdings sieht auch er einen Widerspruch zwischen der neuen deutschen NfL und der SERA. Hoffe, das bringt etwas Klarheit..."

    Wir haben also tatsächlich eine Diskrepanz, aber der Hinweis lautet "Weiter wie bisher!".

    Beste Grüße, Tobias

  • Bei einer Diskrepanz zwischen nationalen Bestimmungen und SERA ist es eigentlich einfach: SERA gilt direkt.

    Bei den Fragen zu den Regelungen in Österreich liegt mMn das Problem eher darin, den genauen Wortlaut der Vorschriften zu erfassen. 

    Die Mindestausrüstung für ULs schreibt weder Funk noch Transponder vor, der Text in der AIP lautet "wenn betriebsbereiter Transponder..dann..".

    https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/dokumente/zNJMZ_LTH_LFA_ACE_017_AH_E.pdf

    Dass ich aus verschiedenen Gründen es gerne sähe, dass alle Lfz ihren Transponder auch einschalten egal ob dazu verpflichtet oder nicht ist ja ein anderes Thema. Mein TCAS ist sonst blind.

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