Transpondernutzung NfL 1-1687-19

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  • Chris_EDNC schrieb:
    Aber Du wirst fuer kein Geld der Welt ein Bewegungsmuster fuer mein Autokennzeichen abrufen koennen. Darum geht es.

    Natuerlich soll/muss ein Transponder eingeschaltet werden. Aber die uebermittelten Daten, insbesondere das Kennzeichen, duerfen nicht oeffentlich einsehbar sein.


    Du glaubst garnicht wie einfach es ist von jemandem sämtliche Daten inkl. Soll oder Haben auf der Bank und großflächiges Bewegungsmuster rauszubekommen wenn man erstmal den Namen Beruf oder Wohnort hat, wie das gemacht wird werde ich hier niemandem sagen, aber glaub mir, es geht, selbst wenn derjenige kein Handy besitzt.

    Allerdings ist das natürlich nicht so einfach wie einen Flieger mit Flightradar zu verfolgen.

  • Erst mal müssen wir hier anfangen zu trennen. Hier scheint ja richtig Angst vor Flightradar24 zu herrschen. Ich möchte nochmal betonen dass die Nutzung eines Transponders nicht primär dazu dient dass einer mit seinem Flugzeug auf der Website eines Unternehmens abgebildet wird. Das ganze lässt sich ja wunderbar einschränken, muss man sich eben an fr24 wenden, dann gibts keine Speicherung der Daten und keine Informationen über das Flugzeug. 

    Und der wichtigste Punkt bei all dem - es muss erst mal einer ein  Interesse daran haben das Flugzeug von einem zu stalken. Ich glaube hier überschätzt der eine oder andere seine Rolle, oder anders ausgedrückt: es is den Leuten so scheiß egal wo er halt hin fliegt.... 

  • Marvin_0 schrieb:
    Das ganze lässt sich ja wunderbar einschränken, muss man sich eben an fr24 wenden, dann gibts keine Speicherung der Daten und keine Informationen über das Flugzeug. 
    Das ist grundsaetzlich der falsche Weg. Standardmaessig muesste ein Dienst wie FR24 das Kennzeichen ausblenden und nur auf ausdruecklichen Wunsch des Flugzeughalters darstellen.
    Marvin_0 schrieb:
    Und der wichtigste Punkt bei all dem - es muss erst mal einer ein  Interesse daran haben das Flugzeug von einem zu stalken. Ich glaube hier überschätzt der eine oder andere seine Rolle, oder anders ausgedrückt: es is den Leuten so scheiß egal wo er halt hin fliegt.... 
    Ich kenne das Argument, wer nichts zu verbergen hat, dem kann das ja egal sein.

    Mir persoenlich ist es ebenfalls ziemlich egal, ob jemand meinen Flieger auf FR identifiziert. Aber korrekt ist sowas nicht, da beisst die Maus keinen Faden ab.

    Postbote schrieb:
    Du glaubst garnicht wie einfach es ist von jemandem sämtliche Daten inkl. Soll oder Haben auf der Bank und großflächiges Bewegungsmuster rauszubekommen
    Klar geht das alles, aber eben nicht mit einer schlichten Anfrage fuer 25 Euros bei einer Behoerde.


    Chris

  • @elanbaby,

    Nur größere Flughäfen haben ein Ground Surveillance Radar, in Teneriffa damals gab es das ohnehin nicht.

    In Paris CDG zB gubt es schon zusätzliche Warnsysteme, die anzeigen ob die Piste frei ist und sonst ein rotes Haltesignal am Rollhalt automatisch Schalten, ein zweites zeigt für die startende Maschine optisch an ob jemand den Rollhalt überrollt hat.

  • Chris_EDNC schrieb:
    Das ist grundsaetzlich der falsche Weg. Standardmaessig muesste ein Dienst wie FR24 das Kennzeichen ausblenden und nur auf ausdruecklichen Wunsch des Flugzeughalters darstellen.
    Guter Gedanke. Flightradar24 sitzt in Schweden und insofern ist schwedisches Recht anwendbar. Wir können also in Deutschland oder der Schweiz fordern was wir wollen. Solange die Schweden prüfen und zur Erkenntnis kommen, dass es dort legal ist, ist Dein Wunsch nicht viel mehr als der Glaube an die Zahnfee.

    If you own or operate an aircraft and would like to view it on Flightradar24 or restrict its visibility on our service, please contact us.

    Trotz abweichender rechtsauffassung gibt FR24 die Möglichkeit, die Darstellung zu unterdrücken. Die Erfassung der Daten passiert deswegen trotzdem, aber es wird durch einen Darstellungsfilter nicht gezeigt. Das funktioniert. Als Deutsche sind wir immer das generelle Verbot gewöhnt, hier ist es halt umgekehrt. In der Tat dürfte die Zahl der Unterdrücker geringer sein als die Zahl der Genießer der Information, also ist es nicht unbillig, dem Unterdrücker zuzumuten, sich dort kurz abzumelden.

  • Sich nur bei FR24 abzumelden bringt nichts, es gibt noch weitere Onlineportale der Echtzeitverfolgung. Wer nicht möchte, dass jeder sehen kann wo man sich gerade amüsiert, der muss sich in den USA direkt blocken lassen.

  • Das "in den USA blocken" wird wohl nur für N-regs möglich sein, nehme ich an. Und bei Vorliegen eines ATC-Flugplans, controlled flight oder IFR geht es anscheinend auch nicht.

  • @maximobil, nein, geht auch mit D-....

    Du musst nur den Eigentumsnachweis/Eintragungsschein, Rufzeichen, Luftfahrzeugtyp und den HEX-Code beibringen, alles per Email an: asdiblock@faa.gov

  • Dein Luftfahrzeug wird dann mit *BLOCKED* angezeigt, kein Rufzeichen mehr zu sehen.

  • Interessant, aber das bezieht sich nur auf die Dienste, die zustimmen und Deine Daten nicht veröffentlichen.

    Private ADS-B Empfänger sehen Dich natürlich trotzdem.

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