Transpondernutzung NfL 1-1687-19

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  • Guten Morgen

    Jetzt ist die Transpondernutzung endlich eindeutig geregelt.

  • Hat mal jemand den kompletten Text zur Hand?

  • Danke, das hatte ich schon gesehen - aber es sieht so aus als wäre das nicht der ganze Text.

    Ansonsten die korrekte Entscheidung - es gibt einfach keinen Grund die Kiste nicht scharf geschaltet zu haben.

  • Trangoxc2 schrieb:
    Jetzt ist die Transpondernutzung endlich eindeutig geregelt.
    So eindeutig finde ich die Regelung gar nicht.

    Dass man beim Start auf "ALT" schaltet, ist klar.

    Moderne S-Mode Transponder sind aber auch schon am Boden aktiv. Was ist beim Rollen zu schalten (OFF, SBY oder GND), damit DFS-Radar, Boden-Radar und Kollisionswarnsysteme optimale Ergebnisse liefern?

  • Ich frage mich trotzdem, wie sich eine Zwang zur Aktivierung des Transponders mit der DSGVO verträgt.

    EInerseits ist ein Kennzeichenscanning bei Autos streng reglementiert oder sogar verboten, andererseits kann jeder mit einem ADS-B Receiver oder gar mit Flightradar24 sehen, wann und wo ich fliege.

    In USA wird Geschäftsleuten mittlerweile geraten, bei Geschäftstreffen, die die Konkurenz nicht mitbekommen soll, lieber nicht mit dem eigenen Flugzeug zu fliegen. Obwohl es in der USA sogar den "anonymen ADS-B" Modus gibt. Eine Zufallskennung für 24H, die nur der Kollisionsvermeidung dient.

    Achim

  • "Moderne S-Mode Transponder sind aber auch schon am Boden aktiv. Was ist beim Rollen zu schalten (OFF, SBY oder GND), damit DFS-Radar, Boden-Radar und Kollisionswarnsysteme optimale Ergebnisse liefern?"

    M.E. sind optimale Ergebnisse nur zu erwarten, wenn der Transponder sendet.

    Die Reichweite steigt mit der Höhe. Ich nehme an, daß die Reichweite während des Rollens nicht sehr groß ist, also eigentlich keine große Hektik in der Luftfahrt auslösen dürfte. Weshalb also nicht einfach ständig auf ALT gerastet lassen?

    Gruss,

    Jürgen

  • In der tat eine interessante gesetzgeberische Initiative - und ein weiterer Schritt hin zur Reduzierung der freien Nutzung des Luftraums. Die Anhänger obrigkeitstatlicher Kontrolle haben heute Anlaß zur Freude. Als Liberaler - ich bitte um Nachsicht - sehe ich hier allerdings eher eine Fehlentwicklung. Und den Freunden der Überwachung dürfte der Spaß vergehen, wenn die Bußgeldbescheide angfangen ins Haus zu flattern wg. z.B. Unterschreitung der Mindestflughöhe im Reiseflug.
    Gruß, Georg

  • @Achim

    "Ich frage mich trotzdem, wie sich eine Zwang zur Aktivierung des Transponders mit der DSGVO verträgt."

    Du kannst Deine Kennung bei der FAA unterdrücken lassen. Ich habe es getan, funzt einwandfrei. Im FlightRadar steht dann nur noch "blocked" keine Kennung mehr zu sehen.

  • @uxor

    Mit einem einfachen ADS-B Empfänger kann ich Dich aber trotzdem verfolgen, bzw. feststellen, dass Du startest. Das Blocken wirkt nur bei flightradar24.

    Achim

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