Naja - diese allgememeine Betriebspflicht reicht genau bis zu der Angabe "PPR" in der AIP ;-)
> > Dadurch dass der Betreiber entscheiden kann, ob der Platz geöffnet ist oder nicht, > ist er eben gerade nicht geöffnet, wenn jemand sein Kommen ankündigen will, > dessen Nase dem Platzbetreiber nicht gefällt. >
Nein, so einfach ist es nicht.
Ein PPR sagt *nicht*, dass der Platz "offen" ist oder "zu" ist, sondern das PPR wird dir quasi "individuell" ausgesprochen.
Wenn ein Grassplatz vom Regen noch aufgeweicht ist, dann könntest Du mit deinem leichten Doppeldecker noch ein "OK" bekommen, die schwere Piper muss aber draußen bleiben...
Wenn ein kleiner PPR Platz am Ausflugs-WE keine Parkflächen mehr hat, dann gibts kein PPR mehr - obwohl der Plaz "offen" ist für Abflüge...
EDNX hat z.B. ein sehr strenges PPR für Fremdflieger, da ihre Betriebsgenehmigung nur 500 Fremdlandungen / Jahr erlaubt - trotzdem wird am Platz munter von den dort Stationierten geflogen...
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