Quax der Bruchpilot schrieb:Würde mich überraschen, wenn Du dem Ballon die Landung verweigern dürftest. Im Zweifel landet er dann 3m hinter Eurem Zaun.
Das mache ich z.B. wenn ich der Meinung bin, dass sich der Ballon nicht mit den 8 Segelflugschülern in der Luft verträgt.
Bye Thomas
Hallo Lucky,
>
> "Soweit die Betriebspflicht reicht, ...
>
Naja - diese allgememeine Betriebspflicht reicht genau bis
zu der Angabe "PPR" in der AIP ;-)
>
> Dadurch dass der Betreiber entscheiden kann, ob der Platz geöffnet ist oder nicht,
> ist er eben gerade nicht geöffnet, wenn jemand sein Kommen ankündigen will,
> dessen Nase dem Platzbetreiber nicht gefällt.
>
Nein, so einfach ist es nicht.
Ein PPR sagt *nicht*, dass der Platz "offen" ist oder "zu" ist,
sondern das PPR wird dir quasi "individuell" ausgesprochen.
Wenn ein Grassplatz vom Regen noch aufgeweicht ist, dann
könntest Du mit deinem leichten Doppeldecker noch ein "OK"
bekommen, die schwere Piper muss aber draußen bleiben...
Wenn ein kleiner PPR Platz am Ausflugs-WE keine Parkflächen mehr
hat, dann gibts kein PPR mehr - obwohl der Plaz "offen" ist
für Abflüge...
EDNX hat z.B. ein sehr strenges PPR für Fremdflieger, da
ihre Betriebsgenehmigung nur 500 Fremdlandungen / Jahr
erlaubt - trotzdem wird am Platz munter von den
dort Stationierten geflogen...
usw, usw...
Es ist selten nur schwarz und weiß ;-))
BlueSky9
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