Was ist das richtige UL-Fliegen für mich? (Motorschirm, Gyro, UL-Heli)

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo,

    >
    > Ein Flugplatz hat eine UL-Zulassung für dreiachsgesteuerte UL oder eben nicht.
    > Wenn zugelassen, gibt es keinen Unterschied zwischen Fläche und Tragschrauber.
    > Wenn sich jemand von ′nem Platzwart einen vom Pferd erzählen lässt...
    >

    Gemaaach, Gemaaach, Lucky Man....   ;-)

    Eine UL-Zulassung bedeutet nicht zwingend auch die "Verpflichtung, ULs landen zu lassen".
    Ist es ein Landeplatz mit PPR-Regelung, dann kann der Platzbetreiber diese "Prior Permission"
    vergeben, wie er lustig ist.
    Wenn er möchte, dann lässt er nur blaue 3-Achs-Tiefdecker landen, dessen Piloten grüne
    Socken tragen...
    Ander sieht es aus bei "PPR-Losen Plätzen" - Ein Blick in die AIP hilft da schon  :-)))

    Es finden sich z.B. Plätze, die Platzrundenbetrieb für Tragschrauber beschränken
    oder als PPR-Platz Tragschrauber schon in der AIP ausschließen.

    BlueSky9

  • Ich fliege sowohl Tragschrauber als auch Fläche. Das ein Tragschrauber bei Thermik etwas ruhiger ist, stimmt schon. Ich finde die Unterschiede aber nicht so dramatisch. Ich fliege in D-Land aber kaum noch Gyro. Die Startleistung ist durch die Lärmvorgaben, besonders mit zwei Personen dramatisch schlechter als Fläche. Wenn man schon einmal einen unkastrierten Gyro geflogen hat, merkt man den Unterschied. Klar kann ich auf 3 Meter landen, nützt mir aber nix wenn ich da auch wieder starten muss. Dann liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit weit unter der Fläche. Das macht sich schon bei mittleren Entfernungen bemerkbar. Gyros die richtig Spaß machen sind meistens offen. Da macht das deutsche Wetter auch nicht immer Spaß. Bin auch oft in D-Land schon oft wegen des vermeintlich höheren Lärms (der Flieger ist halt langsam und dadurch lärmt er länger) angefeindet worden.
    Ich liebe Gyro fliegen. Mache das aber jetzt in einem Land, wo es warm ist, keiner sich dauernd aufregt, und keiner auf einem Turm sitzt (fliegen ohne Flugleiter) und den Gauleiter spielt und mir erzählt das ich nicht willkommen bin oder nur einmal am Tag starten darf. Und der Propeller auch eine Leistung bringen darf, die einen auch nach oben bringt (und das bei über 30 Grad und 5000 Fuß Platzhöhe).
    Für magenempfindliche empfiehlt es sich verschieden Muster auszuprobieren. Meine Mutter kotzt sofort in der WT9, in einer CT hatte sie aber keine Problem (bei gleichen Wetterverhältnissen)

  • Man kann das ganze auch subjektiv, analytisch angehen. Wenn Du ein bisschen Luftwandern willst hast Du ja schon ein Moschi Trike. Mal offen im Sommer ab und zu die Welt von oben genießen, passt.  

    Also so viel Unterschied zum offen Gyo ist das nicht. 

    Was dir fehlt ist jetzt auch mal bisschen Reise.  Da ist die Fläche mit einer Heizung drin und guter Geschwindigkeit dem offenen Gyro überlegen.  Man sieht nicht so viele offene Gyros auf längeren Strecken obwohl das auch geht. Gibt ja Wärmekleidung. 
    Komfortabel ist das dann eher im geschlossenen Gyro oder in der Fläche. 

    Also braucht man das nur noch zu vergleichen.  Der Gyro ist eben kein Hubschrauber, eigentlich quasi eine Fläche die oben rotiert.  Das hat einfach auch aerodynamische Nachteile die man bei erhöhtem Spritverbrauch und Reisegeschwindigkeit merkt.  Das kann man mit Geld ein bisschen ausgleichen ( teures Muster oder 914).  Auch beim Lärmschutz eckt man ab und zu an. ( nur nicht die Grünen hier  unterschätzen :)  ) 

    Also kommt man zu dem Fazit ( ich jedenfalls) man geht auf die Fläche und bekommt locker im Rahmen das Budgets ein UL  mit dem man vollwertig durch ganz Europa fliegen kann.( Ok, Spanien,Griechenland, Norkap nicht jede Woche :)    Da vermisst man auch kein Echo.   Mal offen Gyro fliegen hat ja sicher auch mal seinen Reiz , aber dann fliegt man mal irgendwo mit. Da muss man keinen kaufen .

    Zum gleichen Ergebnis  sind ja auch zig UL Piloten ( übrigens auch viele PPLer )  gekommen sonst wäre gerade UL Fläche nicht so erfolgreich. Es ist eigentlich die einzige Chance zu "normalen Kosten " einen eigenen Flieger zu betreiben. 

    Wirst Du erst mal einige UL Reisen gemacht haben bin ich sicher, es war Deine beste Entscheidung.

    QDM  

    PS. Das mit der Übelkeit legt sich mit der Anzahl der Stunden. Bei harter Turbulenz bist Du viel zu beschäftigt. Ein PIC kotzt  auch meistens nicht, die Tüte ist immer in der PAX Tür. :)   

  • BlueSky9 schrieb:
    Eine UL-Zulassung bedeutet nicht zwingend auch die "Verpflichtung, ULs landen zu lassen".
    Zitat § 45 (2) LuftVZO:

    "Soweit die Betriebspflicht reicht, darf das Flughafenunternehmen Luftfahrtunternehmen und die zur Luftfahrt Berechtigten nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar unterschiedlich behandeln. Es kann den zur Luftfahrt und zur Nutzung der Flugplatzeinrichtung Berechtigten insbesondere das Starten, Landen und das Abstellen von Fluggerät verwehren, soweit sie die ihnen gemäß § 43 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen und dies verhältnismäßig ist."

    Nur mal so...

  • Recht haben, Recht bekommen....

    Gesunde, bürgerliche Auffassung versus Regelwerke.

    Nur mal so.

    Thomas

  • Mr. Lucky schrieb:
    Soweit die Betriebspflicht reicht
    Es ging gerade nicht um Verkehrslandeplätze (die haben eine Betriebspflicht), sondern um Sonderlandeplätze mit PPR-Regelung. Und da darf dann der Platzbetreiber schon willkürlich entscheiden, wem er die Erlaubnis gibt, dort zu starten und zu landen.
  • usul schrieb:
    Und da darf dann der Platzbetreiber schon willkürlich entscheiden, wem er die Erlaubnis gibt, dort zu starten und zu landen
    Da darf er entscheiden, ob jemand am Platz ist um den Feuerlöscher zu bedienen, oder nicht.

    Wenn er entscheidet, dass jemand am Platz ist (und damit der Betrieb aufgenommen), hat die Willkür im Rahmen der Genehmigung des Platzes ein Ende!

  • Mr. Lucky schrieb:
    hat die Willkür im Rahmen der Genehmigung des Platzes ein Ende!
    Eben nicht. Als Grundstückseigentümer bzw. dessen Vertreter auf dem Turm darf er dir den Zugang zum Grundstück verweigern. Landest und startest Du dort trotzdem, ist das Hausfriedensbruch. Das ist eben der kleine Unterschied zwischen Verkehrs- und Sonderlandeplatz. Ein Verkehrslandeplatz muß dich landen lassen, ein Sonderlandeplatz nicht.

    Aber vielleicht hat der Fragesteller ja auch Glück und wohnt an einem Verkehrslandeplatz. Hier mal die Liste aller Flugplätze in Deutschland und die Zuordnung.
    --> https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Verkehrs-_und_Sonderlandepl%C3%A4tze_in_Deutschland

    Und wenn wir schon dabei sind: Den §45 LuftVO gibt es nicht mehr, die wurde durch SERA ersetzt.
    --> https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo_2015/

  • Moin!

    ..... und dann gibt es noch den Fall wie bei uns. Verkehrslandeplatz mit Betriebspflicht, aber eben nicht für UL. UL ist PPR, Ballon und und Modellflug auch. Somit kann ich Dir die Landung (oder den Start) ohne Angabe von Gründen verweigern. Das mache ich z.B. wenn ich der Meinung bin, dass sich der Ballon nicht mit den  8 Segelflugschülern in der Luft verträgt.

    Tom

  • Quax der Bruchpilot schrieb:
    ...wenn ich der Meinung bin, dass sich der Ballon nicht mit den  8 Segelflugschülern in der Luft verträgt.
    Den Segelflugschülern muss man doch nur klarmachen, dass das kein Auffangkissen ist und die nicht dagegen fliegen sollen... *grins*

    Ansonsten habt Ihr gewonnen. Dadurch dass der Betreiber entscheiden kann, ob der Platz geöffnet ist oder nicht, ist er eben gerade nicht geöffnet, wenn jemand sein Kommen ankündigen will, dessen Nase dem Platzbetreiber nicht gefällt.

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