Diese Frage geht jetzt an diejenigen hier die gezielt auch schon eine Maschine aus F importiert und in D zugelassen haben.
Zur Sachlage, ich habe eine gebrauchte Maschine aus Frankreich gekauft. Diese wurde ordnungsgemäss vom Vorbesitzer abgemeldet, Kaufvertrag liegt vor, ebenso die ungültig gemachte "Carte D′identification ULM "
Nun wurde hier eine JNP gemacht, eine Wägung, Avionikprüfung etc. und die Unterlagen zum DAEC gesendet (inkl. Kopie des Kaufvertrags usw.
Gestern erhielt ich die Info durch den DAeC das die Zulassung nicht durchgeführt wird, weil die Bestätigung der Löschung in Frankreich in Englischer Sprache fehlt. Ich habe daraufhin den Vorbesitzer gebeten diese zu organisieren. Das Ergebnis steht aus.
Er sagt jedoch das er so ein Dokument nicht kennt und sowas seines Wissens nach nicht existiert, der DAeC jedoch sagt das dies immer so wäre und ohne diese eine Zulassung in D unmöglich ist. Auf meine Frage wieso das Dokument in Französischer Sprache nicht reicht wurde entgegnet das man kein Französisch könne.
Mein Einwand das die Franzosen Englisch ungeil finden wurden nicht gehört, es gäbe das Dokument und ich soll es organisieren.
Ich finde das ganze etwas seltsam denn es gibt einen Kaufvertrag, einen Löschungsantrag, und alle sonstigen Dokumentationen.
Hat jemand schonmal diesen Weg bestritten? Kann mir jemand eine anonymisierte Kopie eine solch "französisch/englischen" Löschungsbestätigung mal zusenden um zu sehen ob es die gibt bzw. wie die ausieht?
Da steht jetzt also ein ziemlich teurer Haufen Aluminium flugbereit im Hangar und ich stecke fest....