Aufgrund neuer Mitglieder müssen in unserem Verein mehrere Flugzeuge an der Winde hängend hangariert werden. Wir haben bisher nie einen Schaden gehabt, allerdings stellt sich nun doch zunehmend die Frage, was ist, wenn eine Winde einmal versagt. Den eigenen Schaden am hängenden Flugzeug muss man ohne Kasko Versicherung sicher selber bezahlen. Allerdings können an darunter befindlichen Maschinen ja auch Schäden eintreten, und zwar erhebliche. Die Halterhaftpflicht deckt so etwas nicht ab, erstens sind nur Schäden beim „Betrieb“ eines UL versichert, zweitens würde jede Versicherung auch auf die fehlende TÜV Zulassung der Windenmechanik verweisen.
Wie also macht ihr das, es ist ja nicht möglich, den Platz unter der Winde frei zu halten oder jeweils ein eigenes Zweitflugzeug drunter zu stellen.
Viele Grüße Andreas
Eigene Versicherung fragen und von der die Bedingungen bestimmen lassen, unter denen sie einen Schaden am Fremdflugzeug uebernehmen wuerde.
Die werden dann wohl vor Ort kommen und sich das "Gebastel" mal kritisch anschauen...
Chris
Moin,
gibts da nicht so eine Hangarversicherung?
Auch von denen wuerde ich das vorher explizit abklaeren lassen.
Chris
Moin,
wir haben solche Hängevorrichtungen inkl. Laufkatze an der Decke hängen:
--> https://farm4.static.flickr.com/3916/14541393531_053254621a_b.jpg
Die oberen Flieger hängen also nur in zwei Schlupfen. Das ist aber auch keine Bastelei sondern komplett fertig gekauft. Vorteil davon ist, daß man den Flieger oben dank der Laufkatze an der Deckenschiene nach vorne bewegen kann. Man muß also nicht unten den kompletten Hangar leer räumen, um den Vogel oben rauszubekommen.
Die Frage ist interessant. Man hat ein Hangar der dem Club gehört. Man geht davon aus das die Mitglieder gleichberechtigt sind. Die Hangarkosten sind normalerweise pro Flugzeug. Aber in der Praxis kommen ganz deutliche Unterschiede hervor. Im Erdgeschoss werden die Flugzeuge mehr oder weniger bewegt, um andere Flugzeuge aus dem Hangar zu kriegen. Damit verbunden sind Risiken die durch die Bewegung nicht eigener Güter entstehen. Im Obergeschoss, wo das Flugzeug aufgestellt oder aufgehängt ist, riskiert das Gut eigentlich nichts. Aber der Halter riskiert viel, weil sein eigenes Gut die anderen im Erdgeschoss mehr gefährdet. In diesem Sinne könnte man es wie folgt auf dem Punkt kriegen. Das erste Flugzeug neben dem Tor wird 1000 Mal fremdbewegt und könnte durch eine Last erdrückt werden. Der Halter wird aber nie ein fremdes Flugzeug berühren. Hingegen, das letze Flugzeug hoch oben, muß unbedingt 10 andere Flugzeuge bewegen um ihn rauszukriegen.
Darum haben sie bei uns extra die Schienen unter der Decke. Da kann man den oberen Vogel an der Schiene soweit nach vorne über die geparkten Flieger hinwegheben, daß man ihn direkt runterlassen kann, ohne die Fleiger unten bewegen zu müssen.
Zumal dann ja auch noch das Problem kommt:
Was mache ich, wenn mein UL oben hängt und unten schwere Echo-Klasse Flieger stehen, die ich alleine nicht bewegen kann? Wie bekomme ich dann mein UL an einem Werktag morgens, wenn eben keine Hilfe greifbar ist, aus dem Hangar oder spät abends wieder in den Hangar? Wenn ich mein UL an der Schiene mittels Laufkatze soweit nach vorne bekomme, daß ich die Echo-Flieger nicht anrühren muß, ok. Aber was, wenn ich die Echo-Flieger im Erdgeschoß erst rausbekommen muß, um an deren Parkplatz mein UL runterlassen zu können?
Hallo,
>
> allerdings stellt sich nun doch zunehmend die Frage, was ist, wenn eine Winde einmal versagt.
> Den eigenen Schaden am hängenden Flugzeug muss man ohne Kasko Versicherung sicher
> selber bezahlen. Allerdings können an darunter befindlichen Maschinen ja auch Schäden
> eintreten, und zwar erhebliche.
>
Man könnte es mal ganz überspitzt (ja - sorry ;-) aber auch anders herum betrachten:
Bei sehr vielen dieser (auch gewerblich genutzten) Lastenzügen besteht die
Einschränkung: "Nicht unter schwebende Lasten treten".
D.h. bei solchen Liften oder Zügen besteht schon bauart-bedingt garnicht die Garantie, dort
etwas (oder jemanden) unversehrt "drunter" stellen zu können... Wer es trotzdem tut ist selber
schuld... könnte man dann sagen ?! ;-)))
...ist nur mal so ein Gedanke, ohne Anspruch auf Richtigkeit... :)
BlueSky9
Hehehe, auch ′ne Variante. :))
Chris
Dieses Thema war ja gerade in einem anderen thread.
Versicherung fragen wegen Risikoübernahme ist logisch.
Ich gehe aber mal davon aus, dass die Versicherung dieses Risiko nur übernehmen wird, wenn die Hubgeräte entsprechende Zulassung haben.
Auch der Hangareigentümer kann zur Verantwortung gezogen werden, falls er den Einbau von Hubgeräten genehmigt hat, welche nicht für den Verwendungszweck die entsprechenden Zulassung haben! Und die Forderungen kommen dann automatisch, wenn beim Flugzeug-Eigentümer nichts zu holen ist.
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