Hello,
weiss jemand ob, wie und wann die neuen 8,33 Frequenzen in SkyDemon rein kommen?
Muss man das irgendwie aktualisieren?
Die "Informationen" sind bereits aktualisiert (durch die monatlichen Updates denke ich). Die Anflugkarten werden aktualisiert, wenn sie vom DFS bereitgestellt werden.
Für Koblenz besteht deshalb aktuell das Problem, dass veröffentlicht wurde, dass sie die Frequenz Ende März umstellen. Haben sie aber noch nicht.
Deshalb wird unter Informationen und im Pilot Log die neue Frequenz angezeigt, auf der DFS Karte noch die alte Frequenz und gefunkt wird noch auf der alten Frequenz.
Ralf
Danke für die info
kann ich aber leider nicht nachvollziehen.
Ganz konkret am Beispiel EDPS
Bohn Jon Bovi schrieb:Woher hast du die Info das EDPS eine neue Frequenz / Kanal bekommen soll? Ich finde jedenfalls nichts.
Ganz konkret am Beispiel EDPS
Weil wir sie schon zugewiesen bekommen haben...
was offizielles hab ich allerdings auch nicht zur Hand.
Steht nicht in der Liste, sehr seltsam.
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/Kundenbereich%20VFR/05.03.2018%20-%208,33%20kHz-Umstellung/AIC_VFR_02_18_15MAR2018.pdf
Dann kann ich nur vermuten, dass die DFS erst durch den Flugplatz informiert wird und das noch nicht geschehen ist.
Vom DAeC:
Aufgrund der Übergangszeit kann die DFS aber nicht wissen, wann genau Sie an Ihrem Info-Platz die neue Frequenz in Betrieb nehmen. Es gibt keine „automatische“ Mitteilung der BNetzA an das Büro der Nachrichten für Luftfahrer (der DFS), das auch für die Einträge in die Luftfahrerkarten zuständig ist. Wer bereits eine neue Frequenz zugeteilt bekommen hat, sollte diese so schnell wie möglich an das Büro senden. Nur dann besteht die Chance, dass die neue Frequenz in der neuen Karte veröffentlicht wird.
Nach Informationen des DAeC erscheint die neue Luftfahrerkarte 2018 am 29. März 2018, Redaktionsschluss ist der 04. Januar 2018. Das heißt: Nur jene Frequenzen, die der DFS bis Anfang Januar vorliegen, können in der neuen Karte berücksichtigt werden. Für Ihre Meldung können Sie die E-Mail-Adresse luffahrtkarten@dfs.de nutzen, fügen Sie bitte eine Kopie der Urkunde für die Frequenzzuteilung durch die BNetzA an.
Sie haben bereits eine neue Frequenz, und sind sich nicht sicher, wie Sie mit der Übergangszeit umgehen sollen? Wie oben beschrieben, können Sie in der Übergangszeit legal auf beiden Frequenzen funken. Für den "neuen" 8,33er-Kanal gilt das ab dem Zeitpunkt der Aktivierung. Es muss aber ab dem 01. Januar 2018 jede verwendete Flugfunkstation in der Lage sein, die 8,33er-Kanäle zu rasten. Das gilt unabhängig davon, ob diese mit 25 oder 8,33 kHz betrieben wird.
https://www.daec.de/fachbereiche/luftfahrttechnik-betrieb/833khz/
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