Ich habe da mal ne Frage. Ein guter Freund von mir bewirtschaftet im westlichen Münsterland einen (relativ) großen Bauernhof im ausserörtlichen Bereich. Da auch er begeisterter UL-Pilot ist (Trike) plant er nun, einen Start- u. Landeplatz nach § 25 LuftVG zuzulassen. Soweit, so gut.
Dieses Ansinnen ist auch schon recht weit fortgeschritten, was mich jetzt mal interessieren würde: Wenn ich von einem Flugplatz (z.B. EDLS) zu ihm fliegen möchte, wie melde ich das dann an? Gibt es hier UL-Piloten, die ebenfalls eine solche Möglichkeit haben? Bekommt er (der Landwirt) für seinen Start- u. Landeplatz ebenfalls ein "EDLirgendwas"?
Danke für Eure Meinungen im Voraus,
Beste Grüße,
Hypnos