QDM schrieb:Vorher kommt der Mahnbescheid, dagegen kann Er erstmal einen Widerspruch einlegen, beim Vollstreckungsbescheid das Gleiche, die Kosten dafür muß der Gläubiger vorstrecken.
sofort einen Vollstreckungsbescheid senden und den Gerichtvollzieher hin senden
Da so Typen meist noch mehr Dreck am Stecken haben wirft man quasi gutes Geld dem Schlechten hinterher.
Da hat Chris schon Recht, es lohnt sich meistens nicht.