Dynamic WT9 gestohlen

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • @ El Pablo

    Sag ist die WT9 wieder da? Hat die Polizei nicht nur den Dieb, sondern auch das Diebesgut sichergestellt?  

  • Hallo Geri,
    nur den Täter.

  • Bindet ihn an einen Propeller bis er den Flieger wieder rausrückt. :) 

  • Auch wenn es nur ein kleiner Trost ist:

    Schulden aus Straftaten verjähren nicht.

  • Touristenfahrer schrieb:

    Auch wenn es nur ein kleiner Trost ist:

    Schulden aus Straftaten verjähren nicht.

    Da hat Dir aber jemand eine total falsche Auskunft gegeben,

    selbst Schulden aus Schadenersatzansprüchen welche wegen Körperverletzungen entstanden sind verjähren nach 30 Jahren,

    in diesem Fall hier gilt die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren nach bekanntwerden der Person welche die Straftat begangen hat.

  • "Es kommt darauf an" 

    Insbesondere geht es hier nicht um irgendwelche Schmerzensgeldforderungen die aufgrund körperlichen oder seelischen Schaden gefordert werden. Es geht um eine Sache, die entwendet wurde. DAS ist was grundlegend anderes, und handelt sich auch nicht um eine nachträglich entstandene Forderung. 

    Wenn du beispielsweise steuern hinterziehst, kannst du auch nicht sagen "ok, nach drei Jahren is das ja verjährt ;)". Begründung hab ich soeben geliefert. 

    Bitte bei eurer nachfolgenden Diskussion berücksichtigen. 

  • Marvin_0 schrieb:
    Insbesondere geht es hier nicht um irgendwelche Schmerzensgeldforderungen die aufgrund körperlichen oder seelischen Schaden gefordert werden. Es geht um eine Sache, die entwendet wurde. DAS ist was grundlegend anderes, und handelt sich auch nicht um eine nachträglich entstandene Forderung. 

    Wenn du beispielsweise steuern hinterziehst, kannst du auch nicht sagen "ok, nach drei Jahren is das ja verjährt ;)". Begründung hab ich soeben geliefert. 

    Bitte bei eurer nachfolgenden Diskussion berücksichtigen. 
    Ist das so schwer zu verstehen? Der Dieb kann bis zu 3 Kalenderjahren nach Bekanntwerden Seiner Person zivilrechtlich belangt werden und nicht wie oben behauptet Sein Leben lang.
  • Wenn man den Dieb kennt dann sofort einen Vollstreckungsbescheid senden und den Gerichtvollzieher hin senden. Danach ist der Titel 30 Jahre gültig unter Umständen noch länger.  Und immer einen Neuen senden damit auch die Zinsen nicht verjähren.   Lohnpfändungen sind das einzige vor denen diese Subjekte Angst haben. Zinsen und Kosten hängen denen dann wie der Mühlstein am Hals. Aus einer Straftat kann man auch nicht durch ein  Privat Insolvenzverfahren raus kommen. 

    Empfehle niemand diese Sch.... 

  • Man wird da kaum etwas holen können. Wohnt derjenige überhaupt in Deutschland? Und wenn ja, geht der einer Arbeit nach?


    Chris

  • Ich denke der Flieger war vernünftig versichert und mit all dem wird sich die Versicherung herumschlagen. 

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