Na ja, als Deutscher mit einer Deutschen Lizenz in der Schweiz ein Fox-registriertes UL zum Rumfliegen anzubieten, ist wenigstens genauso exotisch. Damit kann man wenigstens noch weitere 300 Beiträge die Frage diskutieren ob das legal ist. In sofern ist Michaels Anregung ziemlich realistisch vergleichbar.
Frank
Das wuerde ich natuerlich nie anbieten, ganz so bloed bin ich nicht... ;)
Chris
Hallo,
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> Ziegelsteine...
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Na, na, na ;-)))
Das Shuttle ist m.E. ein extrem geiles Fluggerät und die Landungen
im Gleitflug anzusehen war immer traumhaft - da wurde der Begriff
"Ziellandeübung" mal ganz neu definiert :)
BlueSky9
Chris_EDNC schrieb:Natürlich nicht, auf keinen Fall.
Das wuerde ich natuerlich nie anbieten, ganz so bloed bin ich nicht... ;)
Chris_EDNC schrieb:
Moeglichkeiten gibt es viele. Wenn Du mal in der Schweiz bist, kannst Du mit meiner CTSW fliegen.
Was spricht dagegen, dass er mit mir zusammen mit meiner CTSW fliegt? Herrje...
Chris
Chris_EDNC schrieb:Herrje ... da hast Du natürlich recht. Auf der rechten Seite sitzen und Dir bei Start und Landung zusehen ist ganz sicher das, was der Eingangsposter mit "fliegen" gemeint hat. Wie konnte ich das übersehen.
dass er mit mir zusammen mit meiner CTSW fliegt
Frank
hotelromeo schrieb:Moin Moin,
Gibt es Probleme mit der Versicherung oder nur mit dem Besitzerstolz? In meinem früheren Leben als Segelflieger konnten wir alle zur Schulung gemeldeten Flieger im Landesverband NRW fliegen, ohne den Versicherungsschutz zu gefährden
bin mir nicht scher, ob das auch für die Kasko galt oder ob man das damals einfach so gemacht hat. Damals war Typenfliegen ja sehr modern insbesondere z.B. währen Jugendvergleichsfliegen oder schlechterem Wetter bei Fliegerlagern. Denke aber oftmals eher unter dem Motto wo kein Kläger da kein Richter.
Heute ist es meiner Meinung nach deutlich schwieriger überhaupt jemanden zu finden, der dir ein Flugzeug gibt...privat was gar nicht, Vereine ohne dass du Mitglied bist auch eher nicht bleiben nur Vercharterer (üblicherweise auch Flugschulen)
Vercharter haben den Vorteil, dass du einen Vertrag abschließt und somit die Bedingungen klar sind...platt gesagt i.d.R 5k Selbstbehalt im Schadenfalls
Nachteil: Vercharterer haben häufig nur Flugzeuge, die allgemeinkompatibel sind (Beispiel: Hier in SH kannst du C42 und Breezer chartern, sonst ist mir nix bekannt)
Musst also gucken.
Bereicherung könnte sein Tiefdecker, Verstellpropeller, Ur UL (bis C22), offenes Cockpit, Einziehfahrwerk (letzteres wird schwierig zu chartern)
Man kann allerdings auch außerhalb der UL Szene schauen...Kunstflug/Gefahreneinweisung im Segelflug, TMG (Handling mit langen Flächen :-) und Störklappen, Spornrad) oder Motorflug (Kunstflug, oder einfach um die unterschiedlichen Gecshwindigkeiten & Massen zu erleben)
Grüße
Jens
FranHaus schrieb:Hat Chris irgendwo geschrieben wer rechts und links sitzen soll?
Herrje ... da hast Du natürlich recht. Auf der rechten Seite sitzen und Dir bei Start und Landung zusehen ist ganz sicher das, was der Eingangsposter mit "fliegen" gemeint hat. Wie konnte ich das übersehen.Frank
Stefan
FranHaus schrieb:Du bist generell sehr schnell (zu schnell) beim irgendwas reininterpretieren in irgendwelche Aussagen. Daran solltest Du arbeiten.
Wie konnte ich das übersehen.
Chris
@Admin
Ich wäre für eine Rubrik "Wrestling".
Thomas
Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?
Eher häufig!