Das ist alles ganz klar. Aber Leider ist in Deutschland der Anzugträger der einzige der dir eine Übereinstimmung mit dem geprüften Muster in Deutschland bescheinigen kann.
Ist zwar an sich ne komische Sache warum ein Musterzugelassenes UL aus dem Werk erst noch auf Übereinstimmung mit dem Werksmuster geprüft werden muss (Was ja auch nur auf dem Papier passiert). Aber so ist halt Deutschland.
Bei CZ kann man ja eventuell hoffen das mit der 600Kg Auflastung gerade in beiden Ländern eine gemeinsame Bauvorschrift erlassen wird. Dann hätte man den Vorteil das man CZ-UL′s als Quasi nach "deutscher" Vorschrift gebaut einfach so kaufen dürfte. Ohne Stückprüfung.
Oder aber man Macht mal einen Abgleich der Diversen Bauvorschriften und schaut dann was denn überhaupt unterscheide der einzelnen Nationalen Zulassungskriterien sind und ob man diese nicht auch gegenseitig anerkennen kann. Denn das UL wird ja nicht anders in CZ zusammengebaut nachdem es hier die Musterzulassung hat.
Am ende könnte man ähnlich der COC-Papiere beim Auto einfach so mit der Erklärung des Herstellers sein Flugzeug zulassen.