Steuerliche Absetzbarkeit von Vereinsbeiträgen

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  • Hallo zusammen,

    Ich bin gerade auf einen Auszug im Internet gestoßen, wo erwähnt wird, dass Mitgliedsbeiträge bei gemeinnützigen Vereinen steuerliche absetzbar sind. Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht, wie die Anerkennung seitens des Finanzamtes aussieht?

    Viele Grüße Dirk

  • Mitgliedsbeiträge sind nur absetzbar für "altruistische" Zwecke und Organisationen, die direkt keine Vorteile für die Mitglieder selbst bieten, z. B. Caritas, Lebenshilfe, DLRG, usw.

    Nicht absetzbar sind hingegen Mitgliedsbeiträge an Vereine, die freizeitnahe gemeinnützige Zwecke mit "Eigennutz" fördern, z. B. Sportvereine, Musik- und Gesangvereine, Spielmannszüge, Theaterspielvereine, Heimatvereine, Trachtenvereine, Brauchtumsvereine, Fastnachtsvereine, Tierzucht- und Pflanzenzuchtvereine, Modellflugvereine und natürlich auch die manntragenden Pendants.

    Steuerlich immer absetzbar sind aber direkte Geld- oder Sachspenden an die vorgenannten Vereine. Hier gilt als Abzugslimit 20% des zu versteuernden Jahreseinkommens des Spenders ohne Werbungskosten .
    Aber auch höhere Spenden können als sogenannter Spendenvortrag im Rahmen der Höchstgrenzen in den Folgejahren geltend gemacht werden.

    Michael

  • Vielen Dank Michael für die schnelle Antwort


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