Allgemeines & Aktuelles Diskussion

Verweis vom Flugplatz

Diskussion
32Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Herr-K schrieb:
    Und wer bezahlt den Schaden, wenn dein Fußgänger z.B. ein Fluggast eines nicht gerade billigen JU52-Fluges an einem Verkehrslandeplatz ist, den er durch deinen Platzverweis nicht antreten kann?
    So ein Schmarrn; über welche absolut ungelegten Eier willst Du Dich noch auslassen. Oder ist das konkret passiert ? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Bernhard

    Direkt verlinkter Beitrag
  • ultramax schrieb:
    Betritt dieser Unglücksrabe dennoch das Gelände, kann er mittels Polizei verwiesen werden. Haben wir schon mehrmals machen müssen.
    Kann mal jemand ein Szenario skizzieren, in dem sowas vorkommt? Also in der Realitaet? Mir faellt das ehrlich gesagt schwer vorzustellen, ausser irgendein Besoffener verirrt sich auf einen Flugplatz...

    Chris

    Direkt verlinkter Beitrag