Hallo Carlson,
>
> Solange der Platz in privater Hand ist und nicht wie "normale"
> Verkehrswege der öffentlichen Hand gehören,
>
In "welcher Hand" der Platz ist, das spielt erstmal keine Rolle.
Für den Flugbetrieb ist m.E. nur entscheidend, was in der AIP steht.
Ein Platz mit veröffentlichten Betriebszeiten ohne weiteres PPR
zu diesen Zeiten wird quasi zur öffentlichen Verkehrsinfrastruktur.
Der geächtete BFLer wird mit seinem Flugzeug den Platz zu den
veröffentlichten Zeiten anfliegen, die öffentlichen Betriebsflächen
betreten und auch wieder abfliegen können und _niemand_ kann ihn
daran hindern ;-)
Allerdings wird er z.B. nicht die privaten Hangare oder den privaten
Clubraum des Vereins u.s.w. betreten dürfen.
Aber schon zum großen [C] darf er wohl wieder gehen, denn er muss
ja seine Landegebühr bezahlen können :)
>
> Es handelt sich hier offensichtlich doch um zwei Paar Schuhe:
>
So würde ich das auch sehen!
Erstes Paar:
- Öffentliche (Flug) Betriebsflächen.
Zweites Paar:
- Nicht zu den Betriebsflächen zählender Geländeteil & Gebäude etc.
>
> ...ein Verbot wird ja nicht mal eben so
> nach "Nasenfaktor" ausgesprochen.
>
Das sollte man meinen :)
BlueSky9