Herr-K schrieb:So ein Schmarrn; über welche absolut ungelegten Eier willst Du Dich noch auslassen. Oder ist das konkret passiert ? Kann ich mir nicht vorstellen.
Und wer bezahlt den Schaden, wenn dein Fußgänger z.B. ein Fluggast eines nicht gerade billigen JU52-Fluges an einem Verkehrslandeplatz ist, den er durch deinen Platzverweis nicht antreten kann?
Bernhard
ultramax schrieb:Kann mal jemand ein Szenario skizzieren, in dem sowas vorkommt? Also in der Realitaet? Mir faellt das ehrlich gesagt schwer vorzustellen, ausser irgendein Besoffener verirrt sich auf einen Flugplatz...
Betritt dieser Unglücksrabe dennoch das Gelände, kann er mittels Polizei verwiesen werden. Haben wir schon mehrmals machen müssen.
Chris