@aviatrix es geht aber um meinen ursprünglichen Post. Ob mir der Flugplatzbesitzer quasi Hausverbot geben kann. Ob ich irgendeiner Behörde irgendwann irgendwas melden muss ist völlig egal. Es geht nur um Person X und den Platzhalter
Dann die klare Frage:
Was für eine Art Flugplatz? Verkehrslandeplatz? Sonderlandeplatz? Segelfluggelände? UL-Platz?
Grüße
Thomas
@GTi, ein Sonderlandeplatz
Tja, dann hat der Betreiber Hausrecht ohne jegliche luftrechtlichen Einschränkungen und kann dir selbstverständlich einen
Platzverweis erteilen.
Grüße
Thomas
Deinen Bespiel folgend hätte ich die Sache so gelöst. Die Flieger müssen von dem Hangar zum Startbahn über das Flugplatzgelände rollen. Ich würde von dem Flugplatzbetreiber/Besitzer ein "Rollweg" pachten und die Kosten mit den Hangarbenützer teilen.
Hallo Basti85,
Errichtung eines Hangars auf Grundstück nebem dem genehmigten Sonderlandeplatz bedarf der Zustimmung folgender Behörden: Gemeinde, Land, Naturschutz-und Landwirtschaftsamt. Selbst wenn diese ganzen Dinge positiv entschieden werden sollten, was mit 90%iger Sicherheit nicht der Fall sein wird, wird auch der Platzhalter noch um Zustimmung gefragt.
Damit wäre ja dann Deine Frage beantwortet.
Ähem, ich hätte da einige Anmerkungen.
Es geht hier doch um einen Sonderlandeplatz. Dessen Genehmigung kann mit sehr hohen Auflagen verbunden sein. Eventuell ist festgeschrieben welche Flugzeuge überhaupt starten bzw. landen dürfen. Oder es sind die Anzahl der Starts / Landungen pro Tag /Monat /Jahr festgeschrieben. Oder flugfreie Stunden / Tage. Oder, oder, oder ...
Es kann auch sein das der Platzinhaber viel Überzeugungsarbeit leisten musste (Bevölkerung, Gemeinde, Kreis, Regierungspräsident) und jede zusätzliche Maschine das Verhältnis zu den Anwohnern in der Nähe verschlechtern und die ggf. Vorläufige Genehmigung in Frage stellen würde.
Wenn ich mir einen Sonderlandeplatz "erkämpft" hätte, würde ich alles tun um meine ursprüngliche Argumentation ( wie z.b. hier fliege nur ich mit meiner Maschine) nicht zu untergraben. Um den Platz zu erhalten.
Start- und Landegebühren? Wenn das Gelände in privater Hand und die gewerbliche Nutzung untersagt ist? Eine Haltergemeinschaft für den Platz gründen der sich u.U. zu 100% in meiner Hand befindet?
Die mögliche zusätzliche Nutzung eines Sonderlandeplatzes lässt sich beliebig verkomplizieren noch bevor wir überhaupt auf die Gemütslage des Inhabers gekommen sind. Daher zählt imho der konkrete Fall. Denkbeispiele helfen nur begrenzt weiter.
VG
Thomas
PS. Ich hätte da noch eine Ergänzung.
Nehmen wir mal an, dass der "Zaunnachbar" schon mal eine Baugenehmigung für den Hangar beantragt, ein ökölogisches Gutachten fällig wird und in diesem steht, dass der Lebensraum des sehr, sehr seltenen Grün-Blau-Lila getupften Grashüpfers (sehr selten weil noch nie gesehen :) ) ist und auch der Sonderlandeplatz mit diesem Wissen nie hätte genehmigt werden dürfen ... hat man schnell einen "Freund" für das Leben gefunden ...
Also lieber Basti... Ich weiss jetzt nicht genau was bei Euch ein "Sonderlandeplatz" im genau Einzelnen ist. Aber ich habe gerade meinen eigenen kleinen Platz fertiggestellt auf dem ich meinen kleinen Hangar baue und ganz mutterseelenallein fliegen möchte. Auch wenn dies bei uns nicht unbedingt ein Problem darstellt habe ich mich dennoch die letzten drei Jahre mit allen Nachbarn angefreundet und ihnen versichert dass der Fluglärm in sehr erträglichen Grenzen bleiben wird. Zudem möchte ich da wirklich und tatsächlich meine Ruhe haben, ab und zu mal im Liegestuhl vor meiner Halle träumen und wenn es mich überkommt mit meinem Flieger von dannen fliegen. So, hat mich viel Arbeit gekostet und ist halt schon immer mein Traum gewesen. Jetzt kommt da also der Nachbar her der zufällig auch fliegt, will sich bei sich einen Hangar bauen und wenn es ihn überkommt auf meiner Piste starten und landen... Womöglich noch mit so einem furchtbaren Joghurtbecher... :-)) Also sorry, ich sag′s Dir jetzt wie ich es denke: fände ich unverschämt und käme auch nicht in Frage. Ist mein Traum, hab ich mir gebaut, fertig. Was hindert Dich daran Dir irgendwo einen Acker zu suchen und Dir selber einen Platz zuzulassen?
Gruss Stephan
Lieber Basti85, hier noch mal, und ich spreche aus Erfahrung mit dem Thema. Der Pächter eines Flugplatzes, Verkehrslandeplatzes oder Segelfluggeländes kann jederzeit einen ,nennen wir Ihn mal Fußgänger des Platzes verweisen (Hausrecht). Betritt dieser Unglücksrabe dennoch das Gelände, kann er mittels Polizei verwiesen werden. Haben wir schon mehrmals machen müssen. ( und dabei nur den zuständigen RP in Kenntnis gesetzt) So fertig !!
Bei festgelegten Betriebszeiten ( wie es bei VLP üblich ist) kann jeder mit seinem Luftfahrzeug oder Gerät dort landen. Ist durch welche Auffälligkeiten auch immer, eine Gefahr durch die Bewegung, den Piloten oder die Crew ( zB. betrunken, oder bewaffnet.usw.) zu befürchten, kann der Flugleiter den Widerstart verhindern notfalls durch die örtliche Polizei. Einen Widerstart verhindern, behindern, weil mir die Nase nicht gefällt oder ich meine das der Flieger überladen scheint geht nicht wirklich, es bleibt im Ermessen des verantwortlichen Luftfahrzeugführers. z.B. Selbst nach großer Regenschauer und nasser oder sehr weicher Landebahn, kann der Betreiber den Platz mit Sperrkreuz und Notam schließen, einen Piloten am Widerstart praktisch hindern , kann er nicht,.das wäre Nötigung.
Wer hier genaue Erfahrungsberichte hören möchte, kann mir gerne schreiben, ich hab die ganze Palette dieser Rechtsfragerei erlebt und durch
schönen Abend Reinhard
ultramax schrieb:Und wer bezahlt den Schaden, wenn dein Fußgänger z.B. ein Fluggast eines nicht gerade billigen JU52-Fluges an einem Verkehrslandeplatz ist, den er durch deinen Platzverweis nicht antreten kann?
Der Pächter eines Flugplatzes, Verkehrslandeplatzes oder Segelfluggeländes kann jederzeit einen ,nennen wir Ihn mal Fußgänger des Platzes verweisen (Hausrecht).
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