Verweis vom Flugplatz

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Hallo Carlson,

    >
    > Solange der Platz in privater Hand ist und nicht wie "normale"
    > Verkehrswege der öffentlichen Hand gehören,
    >

    In "welcher Hand" der Platz ist, das spielt erstmal keine Rolle.

    Für den Flugbetrieb ist m.E. nur entscheidend, was in der AIP steht.

    Ein Platz mit veröffentlichten Betriebszeiten ohne weiteres PPR
    zu diesen Zeiten wird quasi zur öffentlichen Verkehrsinfrastruktur.

    Der geächtete BFLer wird mit seinem Flugzeug den Platz zu den
    veröffentlichten Zeiten anfliegen, die öffentlichen Betriebsflächen
    betreten und auch wieder abfliegen können und _niemand_ kann ihn
    daran hindern  ;-)

    Allerdings wird er z.B. nicht die privaten Hangare oder den privaten
    Clubraum des Vereins u.s.w. betreten dürfen.

    Aber schon zum großen [C] darf er wohl wieder gehen, denn er muss
    ja seine Landegebühr bezahlen können  :)


    >
    > Es handelt sich hier offensichtlich doch um zwei Paar Schuhe:
    >

    So würde ich das auch sehen!


    Erstes Paar:

    - Öffentliche (Flug) Betriebsflächen.


    Zweites Paar:

    - Nicht zu den Betriebsflächen zählender Geländeteil & Gebäude etc.


    >
    > ...ein Verbot wird ja nicht mal eben so
    > nach "Nasenfaktor" ausgesprochen.
    >

    Das sollte man meinen :)


    BlueSky9

  • Hallo,

    >
    > ...jedermann nach § 45 LuftVZO die Nutzung z.B. durch Platzverweis untersagen. ...
    >

    Na dann schauen wir doch mal genau hin:

    LuftVZO §45 (2)

    ...das Flughafenunternehmen...
    Es kann den zur Luftfahrt und zur Nutzung der Flugplatzeinrichtung
    Berechtigten insbesondere das Starten, Landen und das Abstellen von
    Fluggerät verwehren, soweit sie die ihnen gemäß § 43 Abs. 2 obliegenden
    Verpflichtungen nicht vollständig erfüllen und dies verhältnismäßig ist.


    Ja - das Flughafenunternehmen darf verwehren - aber nur bei konkreter
    Nichtbeachtung der Pflichten aus § 43 (2)
    !!


    Was steht in §43 (2) ?

    (2) Die Flughafenbenutzungsordnung hat Verhaltenspflichten, die dem Auftreten
    von betriebsbedingten und sonstigen Gefahren entgegenwirken
    , für Personen
    vorzusehen, die den Flughafen benutzen oder betreten; insbesondere sind in
    Übereinstimmung mit dem Sicherheitsmanagementsystem
    des Flughafens
    Verhaltenspflichten der Flughafenbenutzer, einschließlich der Pflicht zur
    Befolgung von Einzelanweisungen, festzulegen.


    Meiner bescheidenen Meinung nach zielt das hier alles einzig und alleine
    auf die "Sicherheit" und "vermeiden von Gefahren" beim (Flug) Betrieb des
    Platzes!


    Mit diesen beiden Paragraphen werde ich _keinen_ Menschen an der
    normalen Landung und dem Start auf meinem Platz zu den veröffentlichten
    Betriebszeiten
    hindern können, nur weil mir "seine Nase" nicht passt!

    Missachte ich die Verhaltenspflichten zur Gefahrenabwehr aus der
    Flughafenbenutzungsordnung (und auch nur diese!), kann mir eine
    Landung verwehrt werden. Komplett nachvollziehbar.

    Aber findet mich der Flugplatzbetreiber total blöd, weil ich ein dummer,
    alter Motzkopp bin und dabei ständig nur auf die T....n seiner Frau starre,
    dann darf ich trotzdem dort Landen und Starten.

    (Wäre dem nicht so, dann wären wohl eine Menge Leute nicht mehr
     in der Lage, den Luftsport noch zu betreiben  :-)))))))))))    scnr ;-)

    Denn der §45 LuftVZO hat m.E. mit "Hausrecht" erstmal überhaupt nix zu tun.

    ...ist aber nur meine bescheidene - nichtjuristische - Meinung...


    BlueSky9

  • Elementare Anstandsregeln einhalten, Fremdeigentum respektieren und Flugplatzregeln befolgen und die Diskussion ist überflüssig, oder?

  • @waldo
     
    100% Zustimmung  :-))
     
    BlueSky9

  • Jetzt wollen wir noch wissen wo sich die Dame mit den sehenswerten T..tt.n befindet, damit auch wir sie begutachen können. :D

  • Danke schonmal für alle Antworten bisher. Sehr Informativ. Jetzt gehen wir mal einen Schritt weiter. Nehmen wir an, direkt an das Flugplatzgelände angrenzend befindet sich ein weiteres Grundstück. Dies gehört aber jemand anderem als dem Platzhalter. Jetzt möchte der Besitzer dieses Grundstücks einen Hangar auf sein Grundstück stellen. Die Bodenflächen der beiden Grundstücke sind direkt miteinander verbunden und in dem neuen Hangar abgestellte Flugzeuge könnnen direkt auf den Flugplatz rollen und zum Beispiel zur Bahn rollen. Der Flugplatzbesitzer hätte jetzt aber durch den Hangar, welcher ja nicht auf seinem Grundstück liegt, keinen Einnahmen zu erwarten, der Besitzer des Hangars aber nimmt Geld fürs unterstellen. Jetzt passt ihm das nicht. Er ist quasi trotzig, anstatt eben aber auch die Vorteile durch Landegebühren etc. zu bedenken. Es wurde also keine Sicherheitsrelevanten Dinge verletzt oder sich sonst wie rechtswidrig verhalten. Kann er den Fliegern das betreten, bzw. befahren der Flugzeuge auf den Platz verbieten?

  • Basti85 schrieb:
    Kann er den Fliegern das betreten, bzw. befahren der Flugzeuge auf den Platz verbieten?
    Frag doch mal andersrum: Darf der Flugplatz-Eigentümer sein Gelände einzäunen oder muß er dies sogar, um Gefahren für unbedarfte Pilzsammler, die ansonsten ja auf einmal über den Platz rennen könnten, abzuwenden? Wenn ja, wird er direkt vor dem Hangar den Zaun bauen. ;-)

    Da ist der Nachbarschaftsstreit doch vorprogrammiert.

  • Ist denn nicht die Landesluftfahrtbehörde zu beteiligen, wenn unmittelbar angrenzend das Flug- bzw. Landeplatzgelände ein Gebäude errichtet wird?

  • Das ist doch jetzt überhaupt nicht die Frage 

  • @Basti85

    ...ich denke doch, denn Du hattest geschrieben: "Nehmen wir an, direkt an das Flugplatzgelände angrenzend befindet sich ein weiteres Grundstück. Dies gehört aber jemand anderem als dem Platzhalter. Jetzt möchte der Besitzer dieses Grundstücks einen Hangar auf sein Grundstück stellen. Die Bodenflächen der beiden Grundstücke sind direkt miteinander verbunden und in dem neuen Hangar abgestellte Flugzeuge könnnen direkt auf den Flugplatz rollen und zum Beispiel zur Bahn rollen." Aber sei's drum...

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