Fragen zur Zulassung von 120 kg Motor- Dreiachsern

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  • Schon der Begriff  "Zulassung" ist nicht ganz korrekt, denn alle Leichten Luftsportgeräte sind ja bekanntlich von der Musterzulassungs-Pflicht befreit. Die in Deutschland stattdessen geforderte "Musterprüfung" nach der Bauvorschrift LTF-L kann jedoch kann mangels Prüfstelle bekanntlich nicht durchgeführt werden. Und da die Einrichtung einer solchen Prüfstelle über die DAkkS (Deutsche Akkreditierungs-Stelle in Berlin) zwischen 70.000 und 100.000 Euro kosten würde, bleibt das auch in Zukunft so.

    Das ist zwar für Deutschlands Gesetzgeber  etwas peinlich, aber für die 120 kg - Interessenten kein Nachteil, weil auch die teilweise erheblich kostengünstigeren UL-Zulassungen der europäischen Partnerländer als Voraussetzung anerkannt werden, um einen Flieger als LL (Leichtes Luftsportgerät) über den DULV oder DAeC eintragen zu lassen. Vorausgesetzt, das Leergewicht, korrekt die "Leermasse", beträgt maximal 120 kg (Wie das Leergewicht definiert ist, wird hier erklärt).

    Wie das aber in der Praxis funktioniert, wirft viele Fragen auf, die dann häufig an die Verbände gestellt werden, insbesondere an den VMLL bzw. zukünftigen DVLL (Zusammenschluss der 120 kg Motor- und Segelflieger). Dipl. Ing. Hans-Peter Schneider, der im Verband für Technik und Zulassung der motorisierten Dreiachser zuständig ist, hat daher die Antworten auf die wichtigsten, immer wieder gestellten Fragen zusammengefasst. Sie sind nun bei ultraleicht120.de eingestellt als Anhang innerhalb der Rubrik „LL-Zulassung“.

    Beste Grüße,

    Mike

    www.ultraleicht120.de


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