2. Pilot - Welche "Rechtsform" ?

Forum - Allgemeines & Aktuelles
  • Ich möchte einen 2. Piloten auf meinem UL fliegen lassen. (ca 10...20 h/Jahr).

    Stundenweise Vergütung.

    Welche "Rechtsform" muss ich da ansetzen.

    Klassisches Verchartern würde MWST und Gewerbegründung nach sich ziehen. Macht keinen Sinn.

    Haltergemeinschaft wäre es ja auch nicht.

    Habt Ihr da einen Tipp ?

    besten Dank !

    Markus

  • Preis aushandeln, fliegen, Klappe halten.

    Kasko mit zwei eingetragenen Piloten und fertig.

    bb

    hei

  • Hallo Markus,
     
    Vorab: ich bin kein Experte auf dem Gebiet!

    Ich würde sagen:

    Wenn es keine "gewerbliche Vercharterung" ist, dann
    betreibt ihr das UL gemeinsam, nur eben zu ungleichen Anteilen.

    Meines Erachtens werdet ihr damit quasi automatisch
    zu einer GbR (m.W. die "kleinstmögliche Form" einer Gesellschaft ;)

    Wie ddd schon schrieb:

    - Versicherung informieren.
    - Einen (soweit möglich) wasserdichten Vertrag über den
      gemeinsamen Betrieb des UL aufsetzen - wer hat was wie wo zu zahlen)
    - und los gehts.
     
    Das ist m.E. kein Problem.

    Gibt es jedoch einen wie auch immer gearteten, ungeplanten "Zwischenfall",
    dann wird es sowieso untereinander "schmutzig" - da es dann auch immer
    "um die Geld" geht - das muss euch klar sein!

    (es sollte also kein allzuguter Freund sein!!)

    BlueSky9

  • Da gab es doch mal was in Richtung Nutzergemeinschaft. Würde meines Erachtens hier zutreffen. Ansonsten, wer sagt dass eine Haltergemeinschaft immer 50/50 sein muss. Kann doch auch 99,9/0,1 sein.

  • Hallo zusammen!

    Ich sehe es so wie TripleDelta.

    Das ist aber nur die eine Seite: die Steuerrechtliche Seite.

    Die andere Seite ist: Was ist, wenn was "passiert"?

    Da muss man die eventuelle Ersatzleistung des Schädigers genau vorher vereinbart haben.

    We

  • Die meisten Haltergemeinschaften funktionieren aber wehe wenn nicht.  Da ist die harte Landung die verschwiegen wird oder der Crash und die Versicherung will nicht zahlen.  Da wird die Pflege einseitig betrieben oder der Mitbesitzer kommt in finanzielle Schwierigkeiten.  Da ist der Motor fertig und alle sollen mal die Tausender sofort auf den Tisch legen. Kommen noch Rechtanwälte dazu  dann wäre man heil froh nicht in so einer Gemeinschaft zu sein. 

    Aber wie gesagt meistens funktioniert es , denn es wird nach einer Zeit auch häufig weniger geflogen als zuerst geplant. Dann steht das Fliegerlein eben sicher und billig in der Halle. 

  • Kernfrage ist doch hier, so verstehe ich es:

    "Was ist, wenn ich mal jemanden mit MEINEM EIGENEM Flugzeug fliegen lasse.

    Alleiniger Halter und Eigentümer ist der Fragesteller.

    Bei einer Gemeinschaft ist ja bereits die Eigentumsfrage (Anteile, Vertretungsmacht) und die daraus resultierende Haftungspflicht  zu klären.

    WE

  • Hallo Markus,

    ich hatte mal "Mitnutzer", die Stundenpakete bezahlt haben. Ich war alleiniger Eigentümer. Mein Steuerberater vertrat die Meinung, dass ich jederzeit belegen könne, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestanden habe, somit auch kein Gewerbe vorlag.  Versicherung einbeziehen und Vertrag mit dem "Charterer" schließen ist klar, denke ich.

    Gruß

    Michael


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