Hallo,
>
> Aussage von Mike Kasten, DULV: Im Betriebshandbuch des Rotax 912 steht
> eine TBO. Das BHB ist Teil der Zulassung und damit bindent.
>
Ich bin mir nicht sicher, was der DULV gerade für Allmachtsphantasien
sich zusammen denkt, aber diese Ausage von Mike Kasten dürfte sich mit
der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) §13
nicht wirklich abbilden lassen (nach meiner ganz bescheidenen persönlichen Meinung.)
Die Gesetzesänderung mit dem Wegfall(!) der "notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten"
war irgendwann 2013.
Ein "Instandhaltungsprogramm" für Luftsportgeräte, die nach 2013 zugelassen
wurden, habe ich bisher noch nicht gesehen (kennt das einer?!?)
Für die "pre 2013er" gibt es das eh nicht, so weit ich weiß.
Sollten unsere Verbände nun wirklich mit der Idee spielen, uns
quasi "hintenherum" über ein "Instandhaltungsprogramm" eine TBO-Pflicht
für Lufsportgerätemotoren auf′s Auge drücken zu wollen, dann denke ich
wird es langsam mal Zeit für eine gepflegte Revolution!!
-----------------------------------------------------------------
Hier noch der Text von Herrn Winkler zu dem Thema UL/AnexII 2013
Bei den so genannten Annex-II-Flugzeugen, für die nationales Recht gilt, hat sich
dagegen seit 1. März viel geändert. Das betrifft Experimentals und historische
Flugzeuge ebenso wie ULs. Denn es sind etliche Paragrafen der LuftBO entfallen.
Der wichtigste war wohl § 9 Abs. 2. Er besagte, dass der Inhaber einer Erlaubnis
als Luftfahrzeugführer an einem Luftfahrzeug, dessen Eigentümer oder Halter er
ist und das nicht für gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen
verwendet wird, einfache Kontrollen und Arbeiten im Rahmen der Wartung selbst
durchführen kann, wenn er die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
Relevant sind jetzt nur noch die § 12 und 13 der Verordnung zur Prüfung von
Luftfahrtgerät (LuftGerPV). § 12 legt etwa für Experimentals und historische Maschinen
fest, dass entsprechend der EASA-Wartungsvorschriften zu verfahren ist.
§ 13 bezieht
sich auf Luftsportgeräte und bestimmt, dass deren Halter das von der zuständigen Stelle
festgelegte Instandhaltungsprogramm zu befolgen hat. Die Verbände DAeC und DULV,
die Musterzulassungen von Luftsportgeräten erteilen, müssen also seit 1. März auch ein
Instandhaltungsprogramm erstellen.
Einigkeit herrscht jedoch, dass dies nicht
für ULs gilt, die vor dem März 2013 hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind...
...
-----------------------------------------------------------------
Der (Kasko) Versicherer müsste dem Selbstschrauber m.E. grobe Fahrlässigkeit
nachweisen. Beim "selbst beschraubten", zertifizierten Echo-Flugzeug wohl
sicher, aber bei einem Luftsportgerät, bei dem per se jederzeit der Motor
ausfallen wird und darf? Nie im Leben! :-))
BlueSky9