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Anhebung max. Abfluggewicht von 472,5 kg auf 600 kg für UL´s DAeC appelliert an deutsche Europa-Abgeordnete

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970Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Moin,

    alles gut. Und ich werde auch mit Sicherheit nicht darüber diskutieren:-)

    Gruss Raller

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  • >
    > ...Das versteht Ihr doch sicher? :-))
    >

    Ja - verstehen wir!     :)))

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  • Als Urlaubsdestination trotzdem sehr zu empfehlen, nicht nur zum fliegen. Bin jeden Winter unten. 

    Chris

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  • Jetzt amtlich und im Gesetzblatt veröffentlicht : 1-1450-1804Okt 2018 Gültigkeit: sofort

    Die Bundesregierung hat beschlossen, Luftsportgeräte 600Kg (Land) und 650kg (Wasser) als UL's zu belassen. Gilt auch für Drehflügler.

    Jetzt gilt es zu prüfen. ob und mit welchen Umbaumaßnahmen die vorhandenen UL's aufgelastet werden können. Dazu fragt einfach mal eure Musterbetreuer.

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  • Was bedeutet das genau?

    Ich kann jetzt (sofern das Flugzeug schon auf 600 geprpft ist) es direkt auch auf 600kg zulassen? Ab sofort?

    Grüsse am zu frühen morgen

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  • Es fehlen noch die Bauvorschriften.

    Chris

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  • Ah verstehe :)

    Danke @Chris

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  • Das kann von Flieger zu Flieger ganz unterschiedlich sein. 

    Von gänzlich unmöglich, bis zu einer bereits zulassungsfähigen Mühle. Bei einigen wird es wohl sowas wie einen Auflastungsrüstsatz geben mit entsprechenden neuen Kennblatt und Bestätigung des Musterbetreuers. Auf jeden Fall braucht man ein neues Rettungsgerät.

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  • togo schrieb:
    Auf jeden Fall braucht man ein neues Rettungsgerät.
    Aha!

    Obwohl ... Fakenews. Einige brauchen ein neues RG, andere werden Glück haben. Es kommt auf den RG Hersteller und den Zellenintegrator an. Die BRS Liste hatten wir hier neulich ja schon.
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  • Frage zurück gezogen. Dann eben nicht  :) 

    QDM 

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