sukram schrieb:Das sehe ich anders. Konkrete Festlegung von Leergewicht auf z.B. 350 kg und MTOW von 600 kg reicht völlig aus. Wer dann so rüstet, dass der Flieger auf 380 kg Rüstgewicht kommt, hat eben weniger Spielraum zum MTOW. Das sollte Sache jedes Einzelnen sein, was ihm wichtiger ist.
Enorm wichtig ist die gleichzeitige Festlegung des maximalen Rüstgewichts (nicht Leergewicht). Meines Erachtens nach sollte ein UL nur voll gerüstet zur Wägung vorgestellt werden dürfen. Dort wird gewogen, und alle Einbauten dokumentiert und daraus ein Rüstverzeichnis erstellt. Dieses muss stets mitgeführt werden. Sofern bei einer Kontrolle entweder die Rüstmasse und/oder das Rüstverzeichnis abweicht, wird schlicht und direkt gegroundet. Fertig aus. Wer etwas umbaut ist zu einer Wägung verpflichtet. Egal, um welche Art von Umbau es sich handelt und wenn es nur ein kleines Zusatzinstrument ist. Da müssten wir dann eben durch. Anders wird es aber nicht gehen.
Ansonsten absolut einverstanden.