Moin, ich möchte keinem die Illusion über die Auslastung bestehender Maschine oder neuer 472,5 Kg Modelle nehmen.
Ich bin im Moment bei 2 Flugzeugen für die 600 Kg. Zulassung involviert.
Bei dem einem Flieger hatten wir 2014 auf Basis der 472 Kg. schon die gesamten Berechnungen und Nachweise erstellt, haben dann aber in Hinblick auf das Gewicht und Informationen auf das höhere kommende MTOW das Vorhaben zurückgestellt und haben jetzt die 600 Kg in der Zulassung.
Die neue Bauvorschrift basiert auf der alten aber, die Berechnungsparameter hängen alle von einander ab. So sind 2 oder 4G nicht nur auf das höhere Gewicht zu sehen, sondern da gibt es noch einen vorgeschriebenen Multiplikator für das Lastvielfache.
Ist der z.B, das 1,5 fache der Mindestanforderungen, so sind das bei 4 G zusätzliche Belastungsanforderungen von 765 Kg. auf das entsprechend Bauteil (statt zusätzlich 510 Kg.).
Es reicht aber nicht wie bei der US LSA eine Eigenerklärung des Herstellers, sondern muss nachgewiesen werden, z.B einen neuen Droptest für das Fahrwerk mit dem Gewicht aus entsprechender Höhe (ähnliches gilt auch für die Fallschirme und deren Befestigungen).
Das gilt auch für die Flugtests. Alle Parameter hängen von einender ab Vx, Vd usw. Auch ein Flattertest (Eigenresonanz) der Flächen kann unter Umständen fällig werden bzw. für die neue Konfiguration notwendig sein.
Waren die Lastvielfache nicht schon vorher sehr überdimensioniert ausgelegt und nachgewiesen (war ja auch die Anforderung leer unter 300 Kg, zu bleiben), müssen umfängliche Änderungen an der Konstruktion durchgeführt UND NACHGEWIESEN werden (z.B. Holme, Fahrwerk, Beschläge usw.). Nicht die Baukosten des Fliegers steigen viel, sondern die Kosten für die Zertifizierungen, Nachweise,Konstruktion, Werkzeuge, Formen etc. werden auf die wenigen verkaufbaren Exemplare umgelegt. Unter mindestens 10 K zusätzlich wird es nicht werden.
Die etwa 4K netto für den 600 Kg. Fallschirm sind da noch nicht einmal berücksichtigt.